Als Konsequenz aus einem Urteil des obersten deutschen Gerichts lässt die deutsche Regierung die staatliche Förderung beim Erwerb von elektrischen Autos ab Sonntag auslaufen. Das Wirtschaftsministerium hat sich gegen Kritik am abrupten Ende der Subvention verteidigt.

Ab dem 17. Dezember könnten keine neuen Anträge mehr für den sogenannten Umweltbonus gestellt werden, teilte das deutsche Wirtschaftsministerium am Wochenende mit. Bereits zugesagte Förderungen seien aber vom Ende der Förderung nicht betroffen und würden ausgezahlt.

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Die staatlichen Zuschüsse beim Erwerb klimafreundlicher E-Autos wurde bislang aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert. Ein Urteil des deutschen Verfassungsgerichts zum Haushalt hatte dem Fonds 60 Milliarden Euro entzogen, deshalb stehen ihm weniger Mittel zur Verfügung.

«Es ist keine leichte Entscheidung, den Umweltbonus nun zu beenden», erklärte ein Sprecher des Grünen-geführten Ministeriums am Sonntag in Berlin. Der Stopp des Förderprogramms sei aber «eine unmittelbare Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und der daraus resultierenden Haushaltskonsolidierung».

Kritik aus der SPD

Der Sprecher fügte hinzu: «Das bedauern wir sehr, und wir wissen, dass es für jene, die auf die Förderung gehofft hatten, eine missliche Situation ist.» Das kurzfristige Auslaufen des Förderprogramms sei aber notwendig geworden, «weil nicht mehr ausreichend Geld zur Verfügung steht, um Anträge, die nach dem Sonntag eingehen, noch berücksichtigen zu können».

Die Entscheidung für das Förderende sei «gemeinsam mit dem Bundeskanzleramt festgelegt» worden, fügte der Sprecher hinzu. «Die einseitige Kritik dazu weisen wir daher zurück.»

Die SPD-Fraktion im deutschen Parlament hatte das kurzfristige Auslaufen der Förderung zum 17. Dezember als «äusserst unglücklich» bezeichnet und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) aufgefordert, «hier einen verlässlicheren Übergang zu organisieren».

Nach AFP-Informationen gingen zuletzt täglich rund 1400 Anträge ein bei einer durchschnittlichen Fördersumme von 4000 Euro. Jeder weitere Tag der Antragstellung kostet demnach den Staat etwa 5,6 Millionen Euro. Bei einem Antragstopp zum Jahresende, wie er zunächst erwartet worden war, wären demnach zusätzliche Mittel von rund 80 Millionen Euro nötig gewesen.

(sda/gku)