Die Konsumentinnen und Konsumenten seien den Händlern nahezu machtlos ausgeliefert, schrieb die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen am Freitag. Durch den Kaufvertrag könne die nicht erbrachte Leistung zwar juristisch eingefordert werden, allerdings wäre dies mit hohem Aufwand verbunden und teurer als die eigentliche Bestellung. Auch eine Verweigerung von Garantieleistungen habe bei vielen Herstellern System.

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In etwa gleich viele Meldungen gingen bei den Konsumentenschutzorganisationen bezüglich einer Teuerungsklausel in den Geschäftsbedingungen von Anbietern aus dem Online- und Telekombereich ein. Die drei grossen Telekomanbieter des Landes würden sich das Recht geben, die Abotarife jederzeit der Teuerung anzupassen, hiess es weiter. Der Kundschaft gewähre man zudem kein Kündigungsrecht. Diese Praxis sei unlauter und heize die Inflationsspirale in der Schweiz an.

Knapp ein Fünftel der Beschwerden bezog sich auf Abofallen und das Greenwashing vieler Firmen. Beides verstosse gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, so die Allianz.

Die Konsumentenschutzorganisationen aus der Deutsch- und Westschweiz sowie der italienischsprachigen Region veröffentlichen jedes Jahr eine Bilanz über alle eingegangenen Beschwerden, Anfragen und Meldungen.