Wie dem kürzlich publizierten Urteil zu entnehmen ist, handelt es sich beim Polizeibeamten um den damaligen Chef des Polizeipostens Scuol. Dieser war 2016 und 2017 in verschiedene Polizeieinsätze gegen den Whistleblower mehr oder weniger direkt involviert.

Am 20. Juni 2022 stellte die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren ein, mit der Begründung, es habe sich kein Tatverdacht gegen den leitenden Polizisten ergeben. Gegen die Einstellung erhob Quadroni Beschwerde beim Kantonsgericht und erhielt in mehreren Punkten recht.

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Es könne nicht von einer derart klaren Sach- und Rechtslage gesprochen werden, dass eine Einstellung des Strafverfahrens gerechtfertigt wäre, lautet das Fazit des Gerichts.