Mit 93 zu 92 Stimmen bei 7 Enthaltungen stimmte die grosse Kammer am Mittwochabend dem Antrag der Einigungskonferenz zu. Im Gremium mit Mitgliedern der vorberatenden Kommissionen beider Räte hatte sich zuvor die Variante des Ständerats durchgesetzt.

Dieser hatte in den vorangegangenen drei Beratungsrunden stets für eine schlanke Übergangsgesetzgebung plädiert. Er verwies darauf, dass die grossen Fragen im Rahmen der umfassenden Reform der Gesetzgebung zum E-Patientendossier diskutiert werden müssten. Diese Vorlage will der Bundesrat bis Ende Jahr vorlegen.

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Der Nationalrat wollte ursprünglich schon in der Übergangszeit verschiedene Bedingungen - beispielsweise eine Anschlusspflicht für ambulante Leistungserbringer - gesetzlich verankern. Schliesslich verzichtete er aber darauf.