Die Schweiz verzichtet auf eine allgemeine Maskenpflicht, verkündet der Bundesrat an seiner Medienkonferenz vom Mittwoch. Hygienemasken schützten vor allem andere Menschen und nur in geringem Mass die Personen, die sie trügen, wie die Regierung erklärte.

Deshalb kämen Masken bei der Bekämpfung des Coronavirus nur ergänzend zu den Distanz- und Hygieneregeln zum Einsatz. Die schrittweise Lockerung der Einschränkungen ab kommendem Montag müssten die Branchen mit Schutzmassnahmen begleiten. Dies könne das Tragen einer Maske beinhalten. Für die Beschaffung von Masken seien Unternehmen und Privatpersonen selbst verantwortlich.

Zur Anschubversorgung liefere die Armeeapotheke aber zwei Wochen lang täglich eine Million Hygienemasken an grosse Einzelhändler. Der Bund habe ausserdem zwei Maschinen für die Produktion von FFP2-Masken gekauft, sagt Verteidigungsministerin Viola Amherd an der Konferenz. «Diese werden voraussichtlich Mitte Mai die Arbeit aufnehmen und leisten einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung.»

Der Bevölkerung empfiehlt der Bundesrat, weiterhin die geltenden Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. «Wenn wir es schaffen, die Infektionen in den kommenden Wochen weiter zu reduzieren, können wir weitere Lockerungen umsetzen», sagte Gesundheitsminister Alain Berset an der Medienkonferenz. «Dafür müssen wir in den kommenden Wochen diszipliniert bleiben.»

109'000 KMU-Bürgschaften

Bundesrat Ueli Maurer bilanziert die Kreditvergabe für KMU. Bisher seien 109'00 Bürgschaften vergeben worden in einer Höhe von rund 17 Milliarden Franken vergeben worden. Das sei ein Erfolg, die schnelle Umsetzung in dieser Breite sei weltweit einzigartig. Maurer betont: «Es ist ganz entscheidend, dass die Wirtschaft jetzt mit Liquidität gut versorgt ist.»

Er gehe davon aus, dass die missbräuchliche Inanspruchnahme von Krediten durch Unternehmen, die nicht aufgrund der Corona-Pandemie in die Krise geschlittert sind, nur einen geringen Anteil betragen. «Der Anteil liegt bei weniger als 1 Prozent der Kreditsumme.» Bisher habe man noch keinen Fall aufdecken können, auch wenn dies weiter geprüft werden müsse.

 
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Der Bundesrat will des Weiteren jungen Firmen besser zur Seite stehen. Startups hatten bei den Hilfen des Bundes bisher das Nachsehen. Das soll sich jetzt ändern: Der Bundesrat möchte sie nun mithilfe einer Bürgschaft von Bund und Kanton unterstützen. (Wie das funktioniert? Mehr hier).

Sortiment im Detailhandel bleibt eingeschränkt

Der  Bundesrat  hat  heute  zudem  entschieden,  dass  die bestehenden Sortimentsbeschränkungen in  Lebensmittelläden  weiterhin  gelten.  Er  kommt  damit  auf seinen Entscheid vom  16.  April  zurück,  die Sortimentsbeschränkungen  etwas  zu lockern. Im Zuge  der  Transitionsstrategie hatte  er  beschlossen,  dass  ab  dem  27.  April  Güter  des täglichen Bedarfs  und  weitere  Güter  verkauft  werden dürfen,  wenn sie sich auf  der Verkaufsfläche der  Lebensmittelläden befinden. 

Dieser  Entscheid  hat  viele Fragen aufgeworfen,  unter  anderem  in  der  Umsetzung bei  grossen  Detailhändlern und in der Ungleichbehandlung  gegenüber  den  Fachgeschäften.  Diese werden voraussichtlich am 11.  Mai  wieder  öffnen  können.

Golf und Tennis ab Anfang Mai wieder möglich

Bereits ab Anfang Mai sollen Sportaktivitäten ohne Körperkontakt wie Tennis oder Golf wieder stattfinden können. Das sagte Verteidigungsministerin Viola Amherd am Mittwoch vor den Bundeshausmedien.

Die grosse Bedeutung des Sports für die psychische und physische Gesundheit sei unbestritten, sagte Amherd. Das Bedürfnis nach einer raschen Umsetzung einer Exit-Strategie Sport sei sowohl in der Bevölkerung, als auch bei den Sportverbänden und Profiligen gross, sagte Amherd. Es soll deshalb ermöglicht werden, dass Sportaktivitäten, in denen Körperkontakte vermieden und die Hygienevorschriften sowie das Social Distancing eingehalten werden können, bereits ab Anfang Mai wieder stattfinden können.

Ausserdem sei der professionelle Sport mit seinen nationalen Ligen ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Seit Anfang April arbeite eine Arbeitsgruppe mit Fachexperten, Vertretern der Kantone und der Gemeinden, des Bundesamtes für Sport und des VBS daran, ein Umsetzungskonzept zu erarbeiten. Bis Ende April werde das VBS dem Bundesrat eine entsprechende Änderung der Covid-Verordnung beantragen.

(mit Material von sda/reuters)