Weil sie ein besonderes Geschäftsmodell haben, konnten Startups bisher nur bedingt oder gar nicht auf Notmassnahmen des Bundes zurückgreifen. Sie starteten verschiedene Initiativen, um auf ihre Lage aufmerksam zu machen.

Nun möchte der Bund nachbessern – und «aussichtsreiche Startups» mithilfe einer Bürgschaft vor der Pleite bewahren. Dies beschloss der Bundesrat am Mittwoch. 

65 Prozent vom Bund, 35 Prozent von den Kantonen

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Für Startups soll unter dem bestehenden Bürgschaftswesen bis Ende April in neues Verfahren geschaffen werden. Dabei kann der Bund 65 Prozent und der Kanton die restlichen 35 Prozent eines Kredits verbürgen.

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«Es obliegt den einzelnen Kantonen, ob sie dieses Instrument der KMU-Bürgschaften ihren Startups zur Verfügung stellen wollen», teilt der Bundesrat mit. Einige Kantone hätten bereits beträchtliche Mittel zu einer anderweitigen Unterstützung von Startups bereit gestellt, heisst es.

Startups können bis am 31. August einen Bürgschaftsantrag an die eine kantonale Stelle richten. Die Kantone können dabei auch eine Beurteilung des Startups von der Schweizerischen Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse) vornehmen lassen. Das Startup kann dann bei einer beliebigen Bank einen Kredit beantragen.

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Damit verbürgen Bund und Kanton gemeinsam bis zu 100 Prozent eines Kredits. Der Bund steht mit einer Summe von bis 100 Millionen Franken gerade. Gemeinsam mit den Kantonen können auf diese Weise Kredite von bis zu 154 Millionen Franken gesprochen werden, teilt der Bundesrat mit.

(tdr)