Die SNB soll Bitcoin kaufen. Diese Forderung stellen Krypto-Enthusiasten nicht zum ersten Mal, doch die SNB hält bisher nichts davon. Eine geplante Initiative will sie nun dazu zwingen – mit einer kleinen Ergänzung in der Bundesverfassung. Dort heisst es, dass «ein Teil der Währungsreserven in Gold gehalten» wird. Neu soll es «in Gold und Bitcoin» heissen.

Das ist in mehrfacher Hinsicht eine schlechte Idee:

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Zuallererst überzeugt der Vorschlag nicht, weil solche Vorgaben schlicht nicht in die Verfassung gehören. Wenn die Nationalbank ein Bitcoin-Investment als opportun erachtet, könnte sie das wohl schon heute umsetzen. Dazu braucht es keine Änderung der Bundesverfassung. Dort sollte man sich davor hüten, spezifische Anlageklassen, Währungen oder Produkte hineinzuschreiben, die gut gelaufen sind und gerade en vogue sind. Sonst öffnet man Tür und Tor für alle Arten von Forderungen, was die SNB alles kaufen soll. Dass auch Gold explizit in der Verfassung steht, sollte nicht als Vorbild dienen. Es ist ein Relikt aus alten Zeiten der Goldbindung des Frankens.

Gewiss: In der Finanzbranche hat die Akzeptanz von Bitcoin als Mittel zur Diversifikation zugenommen. Es kann für Anlegerinnen und Anleger durchaus sinnvoll sein, ein solches spekulatives Element im Portfolio einzubauen. Bei der Bewirtschaftung der SNB-Währungsreserven steht aber nicht die maximale Rendite im Vordergrund, es handelt sich ja nicht um einen Staatsfonds.

Die Reserven sind dafür da, die Geldpolitik jederzeit umsetzen zu können. Wenn die SNB den Franken stützen muss, kann sie Dollar oder Euro verkaufen. Das ist sehr effektiv, weil am Devisenmarkt Franken knapp werden, aber das Angebot von Dollar und Euro zunimmt. Würde die SNB im grossen Stil Bitcoin verkaufen, würde sich der Franken in erster Linie gegenüber dem Bitcoin aufwerten. Ausserdem sollten die Reserven hochliquide sein – das heisst einfach veräusserbar. Da kann der Bitcoin noch nicht mit Bargeldäquivalenten, Staatsanleihen oder Aktien mithalten.

Im Kern geht es letztlich auch um die Frage, ob der Bitcoin überhaupt als Wertaufbewahrungsmittel taugt. Dagegen sprechen die enormen Preisschwankungen und dass er durch nichts und niemanden gedeckt ist. Das Pro-Argument lautet, dass das Angebot wie beim Gold nicht beliebig ausgeweitet werden kann, da die Coins per Code auf 21 Millionen limitiert sind.

Aber Knappheit allein genügt noch nicht, um einen Wert zu haben. Es braucht auch einen Nutzen. Gold zum Beispiel hat auch ausserhalb der Finanzwelt eine Funktion, es wird für Schmuck und in der High-Tech-Industrie verwendet. Beim Bitcoin ist der Nutzen nicht klar, er ist als Zahlungsmittel extrem ineffizient und zudem ein Stromfresser. Er bleibt letztlich ein reines Spekulationsobjekt, dessen Wert davon abhängt, was andere dafür zu zahlen bereit sind. Solche spekulativen Geschäfte können fette Gewinne abwerfen. Hier zu investieren, gehört aber nicht zu den Aufgaben einer seriösen Notenbank.

rop
Peter RohnerMehr erfahren