Der Bundesrat hat am Mittwoch eine Reihe von neuen Massnahmen zur Eindämmung und Bewältigung der Corona-Pandemie getroffen, darunter etwa angepasste Quarantäne- und Einreiseregeln ins Land. Ein Überblick:
- QUARANTÄNE: Die zehntägige Quarantäne ab dem letzten Kontakt mit einer infizierten Person kann neu verkürzt werden, falls sich die betroffene Person nach sieben Tagen testen lässt und das Resultat negativ ist. Nötig ist eine Zustimmung der zuständigen kantonalen Behörde. Die Testkosten muss die Person selber tragen. Bis zum eigentlichen Ablauf der Quarantäne muss die Person jederzeit eine Gesichtsmaske tragen und den Abstand von 1.5 Metern einhalten, ausser sie hält sich in der eigenen Wohnung oder etwa in einem Hotel auf.
- TESTSTRATEGIE: Ab Donnerstag erweitert der Bund die Teststrategie. Kantone können demnach explizit Massentests im Rahmen von Schutzkonzepten etwa in Schulen und Heimen, in Hotels oder am Arbeitsplatz durchführen. Der Bund übernimmt neu die Kosten für die Tests, auch von Personen ohne Symptome. Er will so besonders gefährdete Menschen besser schützen und lokale Infektionsausbrüche früh bekämpfen.
- HÄRTEFÄLLE: Die Härtefallhilfe soll um weitere 2,5 Milliarden auf insgesamt 5 Milliarden Franken aufgestockt werden. Diese Erhöhung beantragt der Bundesrat dem Parlament. Die Beteiligung der Kantone soll gleich bleiben, das heisst, dass der Bund 1,675 Milliarden übernimmt und die Kantone den Rest.
- BUSSEN: Wenn bestimmte Massnahmen nicht eingehalten werden, können ab dem 1. Februar Ordnungsbussen in der Höhe von 50 bis 200 Franken verhängt werden. Gebüsst werden kann, wer im öffentlichen Verkehr sowie in den Bahnhöfen und an den Haltestellen oder vor öffentlich zugänglichen Einrichtungen keine Maske trägt, an unzulässigen Veranstaltungen teilnimmt oder einen verbotenen privaten Anlass organisiert.
- EINREISE: Einreisende aus Ländern mit erhöhtem Ansteckungsrisiko sowie alle Flugreisenden müssen künftig bei ihrer Einreise in die Schweiz einen negativen PCR-Test vorweisen. Dieser darf nicht älter als 72 Stunden sein. Anschliessend gilt eine zehntägige Quarantäne, die ebenfalls mittels Test am siebten Tag verkürzt werden kann. Bei Flugreisen erfolgt die Kontrolle des negativen Testresultats vor dem Einsteigen ins Flugzeug.
- KONTAKTDATEN: Alle Einreisenden per Flugzeug, Schiff, Bus oder Zug müssen in Zukunft ihre Kontaktdaten angeben. Diese werden neu mit einem elektronischen Einreiseformular erfasst. Dadurch sollen Ansteckungen einfacher und schneller zurückverfolgt und Infektionsketten frühzeitig unterbrochen werden können. Die Quarantäne- und Einreiseregelungen treten am 8. Februar in Kraft.
- IMPFUNGEN: Damit Impfungen auch in Apotheken möglich sind, übernimmt der Bund auch dort die Kosten.
- ATEMSCHUTZMASKEN: Der Bund will die Atemschutzmasken mit möglicherweise ungenügendem Sicherheitsnachweis in den in den Lagerbeständen des Bundes oder der Kantone nachträglich prüfen. Dazu hat der Bundesrat die Covid-19-Verordnung angepasst.
- KULTUR: Kulturschaffende sollen rückwirkend auf den 1. November 2020 Ausfallentschädigungen erhalten sollen. Das beantragt der Bundesrat dem Parlament. Damit soll eine Unterstützungslücke vermieden werden. Kulturschaffende können ihr Gesuche einreichen, sobald die gesetzlichen Grundlagen in den für die Umsetzung zuständigen Kantonen bestehen.
- TAGEGELDER: Das Finanzdepartement wird damit beauftragt, im Covid-19-Gesetz die Grundlage für eine Verlängerung der Taggeldbezugsdauer für Arbeitslose um drei Monate vorzuschlagen.
- KURZARBEIT: Ausserdem schlägt der Bundesrat vor, dass der Bund die Kosten der Arbeitslosenversicherung für die ausbezahlte Kurzarbeitsentschädigungen auch 2021 übernimmt. Die Kosten schätzt der Bundesrat auf 6 Milliarden Franken.
(sda/gku)