Die Initiative will zusätzlich zur Vermögens- auch noch eine Erbschaftssteuer einführen. Macht das Sinn?
Marius Brülhart*: Die meisten Kantone erheben beide Steuern. Prinzipiell spricht kein Grund gegen diese Praxis. Manche Länder besteuern zusätzlich auch Kapitalgewinne, nicht so die Schweiz. Zurzeit fahren Kapitalbesitzer in der Schweiz per saldo ziemlich gut.

Wäre das mit der Erbschaftssteuer immer noch so?
Der vorgeschlagene Satz von 20 Prozent bewegt sich im internationalen Rahmen. Deutschland kennt Sätze bis zu 50 Prozent. Auch der vorgesehene Freibetrag ist grosszügig. Die Schweiz würde mit der Erbschaftssteuer nicht zur Steuerhölle für Wohlhabende.

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Was spricht konkret für die Erbschaftssteuer?
Sie ist eine effiziente Steuer. Die Vermögenssteuer birgt negative Spar- und Investitionsanreize – sie muss von derselben Person bezahlt werden, die das Vermögen erarbeitet hat. Die Erbschaftssteuer verzerrt die Leistungsbereitschaft weniger. Sie kann Erben sogar davon abhalten, sich auf dem Vermögen auszuruhen.

Braucht der Staat zusätzliche Einnahmen?
Nein. Das stört mich am aktuellen Vorschlag. Die Steuer ist darin Selbstzweck, nicht Systemoptimierung. Besser wäre gewesen, simultan mit der neuen Erbschaftssteuer die Vermögens- oder die Mehrwertsteuer zu reduzieren. Oder die Lohnprozente für die AHV zu senken. Fast jede andere Steuer ist schädlicher als die Erbschaftssteuer.

Bürgerliche sagen, die Erbschaftssteuer bringe Schwierigkeiten bei der Weitergabe von Familienbetrieben.
In Einzelfällen mag das stimmen. Insgesamt halte ich das Argument aber für ein Schreckgespenst. Die Erbschaftssteuer war jahrzehntelang Realität. Trotzdem werden nun kaum Firmen genannt, die damals Probleme bekamen. Ich kenne auch aus der Waadt, dem Kanton mit den höchsten Steuern, kein solches Beispiel.

Geht die Erbschaftssteuer den KMU an die Substanz?
Studien aus Deutschland zeigen: 98 Prozent der KMU-Erbschaftssteuern konnten aus dem Privatvermögen bezahlt werden, das neben der Firma existierte.

Trotzdem heisst es, die Steuer gefährde Arbeitsplätze.
Diese Diskussion wirkt befremdlich. Man vergisst, dass es einen Kapitalmarkt gibt. Erbschaftssteuern müssen nicht zwingend aus dem Firmenvermögen bezahlt werden. Genauso gut kann ein Erbe Aktien verkaufen oder ein Darlehen aufnehmen. Ähnliches gilt für Immobilien. Die ganze Debatte um die Gefährdung der KMU scheint mir politisch ziemlich überzeichnet. Ökonomisch stehen die Argumente auf tönernen Füssen.

Welcher Anteil der Erbschaften betrifft eigentlich KMU?
Aus der Schweiz gibt es keine Daten dazu. Erhebungen aus Deutschland zeigen einen relativ kleinen Anteil von 5 bis 10 Prozent. In der Schweiz dürfte die quantitative Bedeutung der Firmenerbschaften ähnlich sein.

Wären somit auch die Einnahmeverluste überschaubar, die durch Ausnahmen für KMU entstünden?
Diese Steuerausfälle hängen stark von den Regeln ab, die das Parlament bei einer Annahme noch definieren müsste. Offen bleibt etwa, wie einfach Privatpersonen Scheinfirmen zur Umgehung der Steuer gründen könnten. Die vorgesehenen Ausnahmeregeln bereiten mir deshalb auch Mühe. Besser wäre ein einheitlicher Satz für alle – allenfalls mit längeren Zahlungsfristen für KMU-Erben. In diese Richtung läuft die Diskussion derzeit in Deutschland, wo das Verfassungsgericht kürzlich die Besserstellung von Firmenerben untersagt hat.

*Marius Brülhart: Der Ökonom und Lausanner Wirtschaftsprofessor forscht zu Fragen des Steuerwettbewerbs.