Unternehmen, die für ihre Angestellten Kurzarbeitsentschädigungen beziehen, sollen nicht gleichzeitig Dividenden ausschütten dürfen. Dies verlangt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates mit einer Motion. Wie die entsprechende Kommission des Ständerates hatte der Nationalrats-Ausschuss dem Bundesrat bereits in einem Brief empfohlen, ein Verbot von Dividendenausschüttungen vorzusehen für Firmen, die Kurzarbeitsentschädigungen beanspruchen.
Nun die Kommission mit 19 zu 5 Stimmen, mit einer Motion Druck zu machen. Die Motion «Keine Dividenden bei Kurzarbeit» will den Bundesrat beauftragen, eine Regelung zu treffen, um Unternehmen ab einer bestimmten Grösse, die wegen der Covid-19-Krise Kurzarbeitsentschädigung beziehen, im laufenden und kommenden Jahr die Ausschüttung von Dividenden zu verbieten.
Eine analoge Regelung soll für Unternehmen gelten, welche im laufenden Jahr bereits eine Dividende gesprochen oder ausgeschüttet haben.
(rap — zur Mitteilung)