Das Businessmodell tönt so simpel: Herr Meier hat bei seinem Haus an der Zentralstrasse in der Stadt Zürich zwei Parkplätze (PP), die er jedoch von Freitag- bis Sonntagabend oft nicht braucht. Nun überlässt er das Vermieten der Parkplätze in der freien Zeit parku.ch oder parkit.ch und hofft, dass sein Angebot oft für beispielsweise 2.50 Franken die Stunde gebucht wird.

Über iPhone-Apps vermitteln die beiden Jungunternehmen nun Herr Meiers Parkplätze. Die Einnahmen werden im Verhältnis 1/3 Vermittler und 2/3 Herr Meier geteilt. Im Moment sind rund 500 Parkplätze über die Portale registriert. Jetzt haben aber die Jungunternehmer gleich mehrere Aspekte im Umgang mit Parkplätzen ausser Acht gelassen. Die Stadt Zürich als Bewilligungsorgan und die Politik.

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Rechtliche Grauzone

Für die Stadt ist die Rechtsgrundlage der PP-Makler nicht klar. Laut dem Tiefbau- und Entsorgungsdepartement (Ted) «bewegen sich die PP-Makler in einer rechtlichen Grauzone». Was als Businessidee auf den ersten Blick genial aussieht, hat vor allem baurechtlich keinen Halt. Die Jungunternehmer sehen sich als moderne PP-Makler, die dem Autofahrer zeitsparend freie private Parkplätze zuweisen können und den Parkfeldbesitzern dabei einen Gewinn verschaffen. Möglich wird das alles dank Internet und Smartphone.

Die PP-Makler stellen sich auf den Standpunkt, dass ein Platzbesitzer mit seinem Parkfeld machen kann, was er will. Bei der Stadt und auch bei Politikern sieht man das anders. «Wir verlangen von den Parkplatz-Maklern Auskünfte über Entwicklung und Umfang der Geschäftstätigkeit und die Art der vermittelten Parkplätze», heisst es im Department von Ruth Genner.

Die Stadt nimmt die PP-Makler an die kurze Leine

So erklärt das Ted auf Anfrage weiter: «Wir haben die PP-Makler aufgefordert, ihre Geschäftspartner darüber ins Bild zu setzen, dass ihre PP nur entsprechend der in der Baubewilligung festgehaltenen Bestimmung genutzt werden dürfen.» In der Baubewilligung liegt das entscheidende Detail, welches die Geschäftsidee gefährdet. So haben die drei privaten Parkplatzkategorien der Stadt Zürich, Wohn-PP, Angestellten-PP und Kunden-PP, unterschiedliche Auflagen und Nutzungsbedingungen. Will heissen: So einfach kann ein über Nacht oder am Wochenende leerstehender PP nicht vermietet werden.

Für den Grünen Gemeinderat Markus Knauss liegt eine Umnutzung vor, die bewilligungspflichtig wäre. Schon nächste Woche wird Knauss eine schriftlich Anfrage im Gemeinderat einreichen. Unter anderem will er Auskunft darüber, ob die Nutzungsänderungen der Parkplätze bewilligt sind, wie sich die Emissionen auf die Quartiere auswirken und wie es um die Rechtssicherheit für die Nachbarn der betroffenen PP steht.

Konnten diese doch im Baubewilligungsverfahren nur gegen die ursprüngliche Nutzung rekurrieren und haben jetzt einen öffentlichen Parkplatz vor der Türe. Das Argument, dass nur registrierte Nutzer die freien Parkplätze sehen, steht auf dünnem Eis. Denn wer seine Parkgebühr online entrichten will, muss ja zwangsläufig seine Daten bekannt geben.

VCS schaltet sich ein

Auch der VCS der Stadt Zürich hat laut Geschäftsführerin Gabi Petri ein Auge auf die PP-Makler, ist aber momentan noch an der Beobachtung der Szene.

Die Jungunternehmer werden möglicherwiese mit ihrem IT-Projekt nicht an der Machbarkeit, sondern vielmehr an den Grundlagen des Rechtsstaates und dem ungeschriebenen Gesetz in der Stadt Zürich in Bezug auf Parkplätze, «Leg dich nicht mit dem VCS an», scheitern.