Auf den Schweizer Rückversicherungskonzern Swiss Re könnten nach dem Absturz eines Boeing-Flugzeugs der Ethiopian Airlines vor gut einer Woche Schadenersatzforderungen zukommen. Der Konzern aus Zürich gehöre zu Versicherungskonsortien, die sowohl den Flugzeughersteller als auch die Airline versichert hätten, erklärte eine Sprecherin von Swiss Re. In beiden Fällen sei Swiss Re nicht der führende Versicherer. Angaben zu den Details der Versicherungsdeckung lehnte die Sprecherin ab.

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Am 10. März war eine Ethiopian-Maschine des Typs Boeing 737 MAX aus bislang ungeklärten Gründen abgestürzt. 157 Menschen kamen dabei ums Leben. Es ist bereits das zweite Unglück mit diesem relativ neuen Flugzeugmodell. Boeing empfahl seinen Kunden, die rund 350 betriebenen Maschinen dieses Typs vorerst am Boden zu lassen, nachdem zuvor bereits zahlreiche nationale Behörden weltweit ein Startverbot verhängt hatten.

Grösster Schadensfall der Luftfahrtsgeschichte?

Die beiden Unglücke könnten sich zum grössten juristischen Schadensfall der Luftfahrtgeschichte entwickeln, wie die «Welt» schreibt. Die Zeitung beruft sich auf Professor Elmar Giemulla, einen Jurist, Luftfahrtexperten und Honorarprofessor für Luftverkehrsrecht an der TU Berlin. «Die Besonderheit der tragischen Abstürze ist der offensichtliche Designfehler und damit eine Produkthaftung des US-Herstellers Boeing», sagt Giemulla. Damit sei nach US-Recht ein Schadenersatzanspruch mit Bestrafungscharakter sehr wahrscheinlich.

Boeing habe womöglich schon vor dem ersten Absturz in Indonesien von dem Risiko gewusst, aber sicher nach diesem Unglück wenige Monate vor dem zweiten Crash. «Sie haben riskiert, dass ein weiterer Absturz passiert, und da sind US-Gerichte ganz ungnädig», sagt Giemulla.

(reuters/ise)