Sommer 2003: Die Bundesanwaltschaft (BA) unter Valentin Roschacher beginnt Ermittlungen gegen den Zürcher Privatbankier Oskar Holenweger, Chef der Tempus-Privatbank, wegen Verdachts auf Drogengeld-Wäsche. Den Anfangsverdacht lieferte der verurteilte kolumbianische Drogenboss José Manuel Ramos. Ausserdem soll Holenweger von einem verdeckten Ermittler ("Diemer") angebliche Drogengelder in Höhe von 834'000 Euro entgegengenommen haben.

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Mitte Dez. 2003 bis Ende Jan. 2004: Holenweger sitzt in Untersuchungshaft. Er soll auch Schwarzgeld-Kassen des Alstom-Konzerns verwaltet haben.

5. Juli 2006: Roschacher gibt seinen Rücktritt als Bundesanwalt bekannt. Zuvor hatte ihm die "Weltwoche" vorgeworfen, von Ramos hereingelegt worden zu sein, und Bundesrat Blocher hatte eine Untersuchung gegen die BA verfügt. Roschachers Nachfolger wird Erwin Beyeler.

September 2006: Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts und das EJPD entlasten Roschacher im Fall Ramos.

26. März 2007: Die Polizei in Stuttgart findet bei einer Kontrolle Holenwegers Akten (Flip-Chart-Aufzeichnungen) über Roschacher.

Anfang August 2007: Die Vize-Bundesanwälte Fels und Nicati informieren die zum Fall Holenweger eingesetzte Subkommission der Geschäftsprüfungskommission unter Nationalrätin Lucrezia Meier-Schatz (CVP/SG) über die Aktenfunde. Nach ihrer Darstellung legen sie einen Plan ("H-Plan") zur Ausschaltung Roschachers mit Hilfe von Medien und Politikern nahe, was Holenweger abstreitet.

5. Sept. 2007: Die GPK-Subkommission kritisiert Blocher wegen Kompetenzüberschreitungen und Missachtung der Gewaltenteilung. Blocher weist die Anschuldigungen zurück.

9. Nov. 2007: Der Bundesrat stellt sich in der Affäre weitgehend hinter Blocher, der von ihm beauftragte Rechtsexperte Georg Müller dagegen hinter die GPK.

12. Dez. 2007: Abwahl von Bundesrat Christoph Blocher durch das Eidgenössische Parlament.

9. Juli 2008: Der mit dem Fall Holenweger betraute Untersuchungsrichter Ernst Roduner tritt "aus gesundheitlichen Gründen" zurück. Er hatte zuvor einen fingierten Droh-Fax an sich selbst geschickt. Ende April 2009 wird er dafür wegen Irreführung der Justiz zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

18. Dez. 2009: Das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt unter Thomas Hansjakob schliesst seine Voruntersuchungen im Fall Holenweger ab. Der Schlussbericht wirft Holenweger u.a. Geldwäscherei, Veruntreuung, sowie Urkundenfälschung vor.

6. Mai 2010: Die Bundesanwaltschaft erhebt gegen Holenweger Anklage wegen Geldwäscherei, Urkundenfälschung, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Bestechung. Die Anklage konzentriert sich auf die Korruptionsfälle von Alstom und die Entgegennahme von angeblichen Drogengeldern.

8. Nov. 2010: Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts weigert sich, der Strafkammer des Gerichts die "Ramos"-Akten herauszugeben.

8. März 2011: Alt Bundesrat Blocher und die Eidgenossenschaft einigen sich vor dem Bundesgericht gütlich im Streit um die angebliche Verwicklung Blochers in ein Komplott zur Absetzung von Bundesanwalt Roschacher.

21. April 2011: Das Bundesstrafgericht in Bellinzona spricht Holenweger vollumfänglich frei. Er erhält 35'000 Franken Genugtuung und 385'000 Franken als Ersatz für seine Kosten.

(cms/sda)