Experten sind überzeugt, dass sich die Immobilien-Branche findig zeigen wird, um trotz der Zweitwohnungs-Initiative ihre Gewinne beim Bau von Ferienappartements zu sichern.

Schlupflöcher bieten sich etwa bei der touristischen Nutzung: Neue Wohnungen können weiter gebaut werden, wenn sie «qualifiziert touristisch genutzt» werden, wie es in der Verordnung heisst. Die kommunale Baupolizei wird also künftig entsprechende Belege und Konzepte einfordern müssen. Die SP-Nationalrätin Silva Semadeni meldet Vorbehalte an: «Wie will man kontrollieren, ob die Gäste in solchen Wohnungen zum Beispiel tatsächlich Hotelleistungen nutzen?»

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Offensichtlich kommen Anbieter auch in eine Grauzone, wenn Wohnungen mangels Nachfrage doch nicht im Sinne der schönen Vermarktungskonzepte genutzt werden können. «Auch da sehe ich ein grosses Risiko, dass am Schluss einfach wieder neue Zweitwohnungen entstehen», so Semadeni.

Hotelsuiten sind schon jetzt ein beliebter Trick zur Umgehung der Lex Koller. Um die Bewilligungspflicht eines Verkaufs an Personen im Ausland zu umgehen, bieten viele Hotels – vor allem im Fünf-Sterne- Bereich – noble Kleinwohnungen an. Sie stehen den Gästen dauernd zur Verfügung – also quasi eine Zweitwohnung, bloss ohne Eintrag im Grundbuch.

Weitere Schlupflöcher und Kniffe: Leere Wohungen verzerren den Erstwohnanteil, für Einheimische gelten Sonderregeln, es existiert der Ausnahmepassus «Erhaltung des Ortskerns». Auch beim Vollzug gibt es Probleme und die Überwachung erweist sich als Problem.

Details zu all diesen Schlupflöchern, Tricks und Schwierigkeiten lesen Sie in der neuen Ausgabe der «Handelszeitung», ab heute am Kiosk.