Im Sommer 2012 um 6 Uhr in der Früh überraschten Zürcher Polizisten Renzo Gadola bei sich zu Hause. Sie beschlagnahmten Computer und Dokumente des langjährigen Schweizer Bankers. Hintergrund der Offensive ist ein Strafverfahren gegen Gadola wegen verbotenem wirtschaftlichen Nachrichtendienst für einen fremden Staat. Es geht um Strafartikel 273.

Gadola war zwei Jahre zuvor in Miami auf frischer Tat ertappt worden. Ende 2011 erhielt er vor einem Gericht in Florida eine milde Strafe auf Bewährung mit der Verpflichtung, jedes Jahr den US-Justizbehörden als Zeuge für Verfahren gegen andere Betroffene zur Verfügung zu stehen.

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«Ermittlungen sind im Gang»

Einige Monate nach dem Urteil wurde die Zürcher Staatsanwaltschaft aktiv. Sie eröffnete ein Verfahren gegen Gadola und führte die erwähnten Zwangsmassnahmen durch. Im April 2013 gaben die Zürcher Ermittler den Fall Gadola nach Bern an die Bundesanwaltschaft weiter, wie der Leitende Staatsanwalt für Wirtschaftsdelikte in Zürich, Peter Pellegrini, auf Anfrage sagte.
Jacqueline Bühlmann, Sprecherin der Bundesanwaltschaft, bestätigt das laufende Strafverfahren. «Die Ermittlungen sind im Gang.» Und weiter: «Mit Blick auf das Untersuchungsgeheimnis können wir im Moment keine Angaben über Inhalt, Stand und Gang der laufenden Untersuchung machen.»

Einer von 60

Gadola war in den 2000er Jahren einer von rund 60 US-Offshore-Beratern der UBS und betreute in der damaligen Funktion zahlreiche Amerika-Kunden. 2005 wechselte er zur UBS-Tochtergesellschaft Swiss Financial Advisers (SFA), welche die Grossbank mit der Absicht gegründet hatte, US-Kunden mit deklarierten Vermögen zu betreuen. Wie alle Berater der SFA, hatte Gadola ab da eine Lizenz der US-Börsenaufsicht SEC, welche ihm Beratungen auf US-Boden erlaubte. 2008, als sich die UBS vom US-Schwarzgeld trennte, verliess Gadola die Grossbank. 2009 machte er sich selbständig und betreute weiterhin Amerika-Kunden.

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