Die nach den Londoner Handelsverlusten von der Finanzmarktaufsicht Finma im Herbst 2012 publizierten Sondermassnahmen gegen die UBS werden trotz guter Halbjahresresultate im UBS Investmentbanking aufrecht erhalten.
«Die temporären Massnahmen bleiben in Kraft», bestätigt die Finma gegenüber BILANZ. Dies so lange, «bis die UBS den Nachweis erbringen kann, dass das Kontrollumfeld und das Risikomanagement in den betroffenen Bereichen nachhaltig verbessert wurde und funktioniert», so die Finma.
Das heisst, dass die UBS Investmentbank weiterhin keine neuen Akquisitionen tätigen darf. Zudem muss jede signifikante neue Geschäftsinitiative der UBS Investmentbank vorgängig von der Finma akzeptiert werden. Auch der von der Finma eingesetzte unabhängige Untersuchungsbeauftragte, der die Fortschritte überwachen muss, bleibt im Amt.
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