Flixbus wehrt sich gegen den Strafbefehl des Bundesamts für Verkehr. Dieses hatte Flixbus mit 3000 Franken gebüsst. Der deutsche Billiganbieter hatte verbotenerweise Passagiere in der Schweiz aussteigen lassen.

Die Einsprache gegen den Strafbefehl durch die Dachgesellschaft der Flixbus-Unternehmen, die Flixmobility GmbH in München, traf am Montag beim Bundesamt für Verkehr (BAV) per Post ein, wie BAV-Sprecher Gregor Saladin auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda mitteilte. Da es sich um ein laufendes Verfahren handle, könne man keine weitere Auskunft geben.

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Basler Gericht muss sich mit Fall befassen

Damit muss sich voraussichtlich das Strafgericht Basel-Stadt mit dem Fall befassen, da sich dort der Tatbestand ereignete und das Unternehmen Sitz im Ausland hat. Dies hatte das BAV Mitte April erklärt, als es über die Busse informierte.

Beim sogenannten Kabotageverbot handelt es sich um den verbotenen Transport von Passagieren innerhalb der Schweiz durch ein ausländisches Unternehmen. Festgestellt worden war der Verstoss im August 2016 vom Zoll im Raum Basel. Er meldete den Verstoss dem BAV als Aufsichtsbehörde.

Tiefer Betrag

Im April büsste dieses Flixbus mit 3000 Franken. Die Busse hätte auch bis zu 100'000 Franken hoch sein können. Doch angesichts dessen, dass es «die erste festgestellte Missachtung» des Verbots sei und weil Flixbus den «Willen» zeige, «das inländische Transportverbot einzuhalten», setzte das BAV die Busse tiefer an.

Bereits damals erklärte Flixmobility aber, ihre Kanzlei bereite eine Einsprache vor. Man sehe keinen Verstoss gegen das Kabotageverbot, erklärte Flixbus-Sprecher Martin Mangiapia.

«Wäre Nötigung»

Die Fahrerinnen und Fahrer seien für das Kabotageverbot sensibilisiert. «Sie können jedoch Fahrgäste nicht daran hindern, den Bus früher zu verlassen, als auf dem Ticket vermerkt ist. Das wäre Nötigung und damit klar gegen die Schweizerische Gesetzgebung», erklärte das Unternehmen.

Die Fahrgäste würden durch viersprachige Aushänge in den Bussen, durch Durchsagen und auch auf Tickets und Buchungsbestätigungen darauf hingewiesen, dass sie nicht in der Schweiz aussteigen dürften, wenn sie dort auch zugestiegen seien. «Sollten wir rechtlich verpflichtet werden, eine Busse zu zahlen, werden wir dem selbstverständlich Folge leisten», teilte Mangiapia damals mit.

Gewerkschaft findet Busse zu tief

Der SEV, die Gewerkschaft des Verkehrspersonals, hatte damals die Höhe der Busse als «lächerlich» kritisiert. Der SEV forderte das BAV auf, die unlautere Konkurrenz von Flixbus durch mehr Entschlossenheit und mehr und härtere Kontrollen fernzuhalten.

Flixmobility war am 1. Mai nicht erreichbar

(sda/mbü)