Bis zu 15'000 neue Handy-Antennen braucht es, um die Schweiz mit 5G auszurüsten, wenn nicht an den bisherigen Grenzwerten rumgeschraubt wird, sagen zumindest die Mobilfunkprovider. Doch schon jetzt ist es für Swisscom, Sunrise und Salt schwierig, neue Standorte zu finden.

«Blick»-Recherchen zeigen, dass Hausbesitzer an städtischen Lagen bis 24'000 Franken und mehr pro Jahr als Entschädigung verlangen können. Bei einem Vertrag über 20 Jahre sind es also eine halbe Millionen Franken – die je nachdem auch auf einen Schlag ausbezahlt werden.

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«Im grossen Stil Knebelverträge aufgeschwatzt»

Diese Zahlen nennt Daniel Gruber von W-Com Wireless Communications AG. Die Firma vertritt die Interessen von Gemeinden, Banken, Versicherungen, Pensionskassen, grossen Immobilienfirmen, aber auch Privaten gegenüber den Mobilfunkprovidern. Er weiss auch: «An begehrten Lagen wie etwa in der Stadt Zürich sind es durchaus auch mal 80'000 Franken pro Jahr oder mehr.»

Allerdings: Jeder Vertrag wird individuell abgeschlossen. Es gibt keine Richtlinien, was vor allem für private Eigentümer schwierig ist. «In der Boomphase des Mobilfunks rund ums Jahr 2000 wurden den oftmals schlecht informierten Grundeigentümern im grossen Stil Knebelverträge aufgeschwatzt», sagt Gruber. Er setze sich für faire Entschädigungen und Verträge ein, da Mobilfunk für die Provider nach wie vor ja auch ein gutes Geschäft sei.

Salt nennt Zahlen unrealistisch

Öffentlich werden solche Verhandlungen und die bezahlten Beträge nur selten. Die SRF-Sendung «Kassensturz» etwa bekam ein Angebot von Sunrise von einem Hausbesitzer in der Stadt Zürich zugespielt, der 8000 Franken pro Jahr erhalten hätte. «Ein tiefer Betrag», urteilt der Experte. Die Eigentümerfamilie lehnte ab, weil sie nicht auf Kosten von anderen etwas aufs Dach stellen wolle, ohne zu wissen, ob es gesundheitsschädlich ist.

Bei der Swisscom und Salt will man keine konkreten Beträge nennen. «Wir zahlen aber marktgerechte Entschädigungen», sagt Swisscom-Mediensprecher Armin Schädeli. Bei Salt heisst es, die genannten Zahlen seien deutlich zu hoch beziehungsweise unrealistisch.

Gesundheitliche Bedenken und Angst vor einer Wertminderung

Gesundheitliche Vorbehalte sind denn auch meist das grössere Problem als die Entschädigung. «Gerade Privaten rate ich, genau abzuwägen und den potenziellen Ärger in der Nachbarschaft abzuschätzen», sagt Daniel Gruber. Nur wegen des Geldes mache es kaum jemand.

Das ist auch die Erfahrung beim Hauseigentümerverband (HEV) Schweiz. Juristin Annekäthi Krebs sagt: «Wenn wir Anfragen zum Thema haben, dann nur von Antennen-Gegnern.» Es gebe nicht nur gesundheitliche Bedenken, sondern auch Angst vor einer Wertminderung und einer schwierigeren Verkäuflichkeit der Liegenschaften. Nicht nur mit der eigenen Antenne auf dem Dach, sondern eben auch, wenn eine beim Nachbar steht.

Der HEV hat sich übrigens klar positioniert und fordert etwa im Widerspruch zu den Mobilfunkprovidern, dass die Anlagegrenzwerte nicht gelockert werden. Auch soll das Einspracherecht von benachbarten Eigentümern im Baubewilligungsverfahren für Antennen nicht eingeschränkt werden.

Dieser Artikel wurde zuerst im Wirtschaftsressort des «Blick» veröffentlicht.