Der amerikanische Autohersteller Tesla ist in China wegen Markenverletzung angezeigt worden. Zhan Baosheng hatte den Namen «Tesla» bereits 2006 registrieren lassen. Nun verlangt der Geschäftsmann auf gerichtlichem Weg die Einstellung aller geschäftlichen Aktivitäten des Elektroautokonzerns in China und eine Entschädigung von 3,9 Millionen Dollar.

Tesla weist die Forderungen zurück. Ein Sprecher des Unternehmens betont gegenüber «Bloomberg News», dass die Klage aus Sicht des Konzerns absolut nichtig sei. Es sei vielmehr Zhan selbst, der die Rechte von Tesla missachte. «Die Klage ist ein zynischer Versuch, unser Eigentum zu stehlen».

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Tesla spricht von Erpressung

«Auch wir haben rechtliche Schritte ergriffen und die chinesischen Behörden haben uns schon mehrfach recht gegeben», so Tesla-Sprecher Simon Sproule. Zhan habe die Marke nur registrieren lassen, um den Konzern zu erpressen.

Zhan Baosheng behauptet dagegen, dass er sich den Namen wegen des Erfinders Nikola Tesla gesichert habe. «Mit dem Verkauf von Autos in China verletzt Tesla jeden Tag meine Rechte», beklagte sich Zhan kürzlich in einem Interview. Tesla habe ihm bereits 2013 zwei Millionen Yuan (rund 300'000 Dollar) für die Namensrechte angeboten, was er abgelehnt habe. Zusätzlich zur Marke hatte sich Zhan übrigens auch das Logo und die chinesische Umschrift des Namens gesichert.

Missbräuchliche Registrierungen

Neben Tesla hat der findige Geschäftsmann auch die Marken Loremo, Cobasys und Cuill in China registrieren lassen – auch hier angeblich ohne jeden Hintergedanken. Vom deutschen Autobauer Loremo habe er noch nie etwas gehört, behauptet Zhan. Der Name stehe für «Local/Remote/Mobile», sagte er gegenüber Bloomberg.

Nicht nur Tesla, sondern auch andere Grosskonzerne haben schon schlechte Erfahrungen mit dem chinesischen Markenrecht gemacht. So bezahlte etwa Apple 2012 ganze 60 Millionen Dollar, um einen zweijährigen Streit um das iPad-Warenzeichen beizulegen. Und die britische Modemarke Burberry kämpft seit Jahren um ihr markenrechtlich geschütztes Check-Karomuster, für das die Produkte der Firma bekannt sind.

Markenrechtlicher Präzedenzfall?

Für Markenexperten wird der Umgang der Gerichte mit der Tesla-Klage auch deshalb interessant, weil in China zahlreiche westliche Marken von sogenannten «Trademark-Trollen» registriert wurden, bevor die Unternehmen nach Ostasien expandierten.

Im Fall Tesla scheinen die Behörden allerdings bisher auf Seiten des Konzerns zu stehen. In erster Instanz wurden Zhans Rechte am Namen Tesla bereits im Juli 2013 für nichtig erklärt. Weil Zhan Berufung eingelegt hat, besitzt er den Namen aber nach chinesischem Recht noch bis zu einem endgültigen Entscheid. Dieser könnte für viele grosse Firmen, die den Markteintritt in China suchen, zum Präzedenzfall werden.