Die Banklizenz der Postfinance ist Tatsache. Wie die Finma heute mitteilt, wurde nach einem Bewilligungsverfahren von über 2 Jahren gestern die entsprchende Verfügung erlassen. Rechtskräftig ist diese allerdings erst, wenn die Postfinance «eine Reihe von organisatorischen, finanziellen und personellen Bedingungen erfüll», wie es in der Mitteilung der Aufsichtsbehörde heisst.

Die Postfinance benötigt die Banklizenz, da sie künftig als privatrechtliche Aktiengesellschaft Publikumseinlagen entgegennehmen wird. Bisher darf die Posttochter dies aufgrund von speziellen Gesetzen als Post-Tochter ohne Bewilligung von der Finma. Allerdings wird keine neue Schweizer Grossbank entstehen.

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«Die Postgesetzgebung verbietet der PostFinance AG weiterhin das selbstständige Anbieten von Krediten und Hypotheken», wie es in der Mitteilung der Finma weiter heisst. Damit sind die bisher bestehenden Banken nicht in ihrer Existenz gefährdet.

(jev/aho)