In der EU ist eine kleinere finanztechnische Revolution im Gang. Voraussichtlich ab dem 1. August 2014 gelten Bestimmungen, welche nationale Grenzen im Zahlungswesen aufheben sollen. Die neuen Standards sollen zudem die lokalen Zahlungsverkehrssysteme in der EU ablösen. Die Zukunft des europäischen Zahlungsverkehrs heisst SEPA, Single Euro Payments Area. Auf Deutsch: einheitlicher Eurozahlungsverkehrsraum. Die Vision eines europäischen Systems, in dem Zahlungen grenzüberschreitend zu Inlandstarifen abgewickelt werden können, ist nicht neu.

Bereits 2006 wurde auch die Schweiz in den Kreis der mittlerweile 34 SEPA Länder aufgenommen. Doch nun macht die EU Ernst mit der Umsetzung des Regelwerks, von dem sie sich mehr Effizienz und Wachstum verspricht. Das bleibt nicht ohne Folgen für Schweizer Unternehmen. Hier ein Überblick über die zentralen Neuerungen für KMU.

Schweizer Firmen benachteiligt

Das Wichtigste zuerst: Schweizer Firmen werden nur dann von SEPA tangiert, wenn sie mit dem europäischen Ausland Geschäfte in Euro tätigen oder Tochtergesellschaften in der EU haben. Und auch eine unerfreuliche Nachricht vorweg: Schweizer Firmen profitieren nicht unbedingt von den standardisierten, verbilligten Tarifen.

Manche europäischen Banken stellen sich nämlich auf den Standpunkt, beim Zahlungsverkehr mit dem Nicht-EU Land Schweiz handle es sich um internationale Transaktionen und deshalb gälten weiterhin die um ein Vielfaches höheren Auslandstarife. Dagegen ist rechtlich nichts einzuwenden, denn das SEPA-Regelwerk legt bloss den technischen  und  rechtlichen Rahmen fest. Die Preisvorschriften hingegen erlässt die EU und diese gelten nur unter ihren Mitgliedern.

Lösungsansatz der UBS

Um diese ungünstige Situation zu umgehen, ermöglicht UBS ihren Kunden die Vorteile von SEPA vollumfänglich zu nutzen. Es braucht dafür ein lokales Konto in Euro bei UBS Deutschland oder bei einer lokalen Partnerbank von UBS in bisher sechs westeuropäischen Ländern. Über dieses Eurokonto (UBS Gateway Account) lässt sich dann der gesamte EU-Zahlungsverkehr abwickeln.

Ausländische Kunden von Firmen mit einem UBS Gateway Account können dann ihre Rechnungen für aus der Schweiz gelieferte Waren als innereuropäische Zahlung begleichen, und zwar zu den weitaus günstigeren EU-Konditionen. Dies bringt vor allem Erleichterungen und Vorteile für diejenigen Schweizer KMU, die im Business-to-Business-Geschäft tätig sind. Etwas unvorteilhafter sieht bisher die Umsetzung des SEPA-Standards im Privatkundenbereich aus.

IBAN-Nummern unerlässlich

So weit die indirekten, nun zu den direkten Konsequenzen der SEPA-Einführung: Am stärksten davon betroffen sind Schweizer KMU mit Tochterfirmen oder Niederlassungen in der EU. Sie müssen in Zukunft für ihre eigenen sowie für die Zahlungen ihrer Kunden – inklusive Lastschriftenverkehr – konsequent IBAN-Nummern verwenden. Zahlungen in den herkömmlichen lokalen Kontoformaten werden nicht mehr zulässig sein.

Auch bei Massenzahlungen müssen Firmen, die unter anderem mehr als fünf Beschäftigte zählen und somit nicht als Kleinstunternehmen gelten, ein neues Format anwenden. Es basiert auf dem ISO 20022-Standard. Konkret erfordert dies diverse Umstellungen in der Buchhaltung. So müssen zum Beispiel für Lohnzahlungen die IBAN-Nummern der Mitarbeitenden bekannt sein. Und weil SEPA auf eine Standardisierung abzielt, müssen neuerdings alle Eingaben im XML-Format erfolgen.

Die Umstellung auf SEPA ist also mit Aufwand verbunden, doch sie kann auch als Chance gesehen werden. Denn sie bietet die Möglichkeit, Abläufe im Zahlungsverkehr generell zu optimieren. Viele in der EU tätige Schweizer KMU prüfen zurzeit, ob sich im Zusammenhang mit SEPA nicht Inkasso und Buchhaltung an einem einzigen EU-Standort zentralisieren lassen. Mit unseren Spezialisten erstellen wir in solchen Fällen massgeschneiderte Lösungen.

Schweiz will bis 2018 nachziehen

Und welche Folgen hat die europäische Umwälzung für den Schweizer Zahlungsverkehr? Im Moment noch keine. Doch das könnte sich in den nächsten Jahren ändern. Die Schweizer Banken arbeiten momentan gemeinsam am Projekt «ZV-Migration Schweiz». Das Ziel besteht darin, bis 2018 auch den Zahlungsverkehr innerhalb der Schweiz gemäss den SEPA-Standards zu gestalten. Neben einheitlichen Zahlungs- und Lastschriftverfahren ist dabei eine weitere Neuerung geplant: das einheitliche Belegverfahren. Neu wird es nur noch eine Art von Einzahlungsschein geben, versehen mit einem QR-Code.

Markus R. Meyer ist Leiter Cash Management Services der UBS

E-Newsletter UBS impulse für KMU abonnieren.

Mehr über das KMU-Magazin UBS impulse erfahren.