Erfolg ist bisweilen schmerzhaft. «Als ich meine Steuerrechnung erhielt, bemerkte ich, dass ich auf dem Papier über Nacht mehrfacher Millionär geworden bin», sagt Mathias Haussmann, Gründer des Startups Uepaa, deren Software-Technologie derzeit international für Furore sorgt. Die Champagnerkorken knallen liess er deswegen nicht. Im Gegenteil: Denn so grosszügig der Fiskus den Wert seiner Firma veranlagte, so hoch fielen auch die Vermögenssteuern aus. Die Steuerforderungen überstiegen bereits nach drei Jahren das Gründungskapital, das Hausmann aus seinem Privatvermögen in die Firma eingebracht hatte. Und das obwohl sein Unternehmen vor Markteintritt stand und Verluste schrieb.

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Wie Haussmann ergeht es vielen Jungunternehmern im Raum Zürich: Die Vermögenssteuern werden kurz nach der Unternehmensgründung zur untragbaren finanziellen Last. Häufig übersteigt die Steuerbelastung das Einkommen der Startup-Betreiber bei Weitem. Schliesslich halten die Gründer ihr Salär meist bewusst tief, um möglichst viel Geld im Betrieb zu halten.

Praxisverschärfung im Kanton Zürich

Jungunternehmer geraten dadurch in existenzielle Nöte. Sie müssen sich entweder verschulden, um die Steuern berappen zu können. Oder sie sind gezwungen, die eigenen Firmenanteile zu verkaufen. «Das wäre der einzige Weg, der es mir ermöglicht, am Standort Zürich festzuhalten», klagt Haussmann. Wieder andere Firmengründer geben dem Druck der Investoren nach und verlegen den Firmensitz ins Ausland.

In den vergangenen Jahren haben insbesondere die Steuerbehörden des Kantons Zürich ihre Praxis bei der Veranlagung der Vermögenssteuern verschärft: Führen Startups Finanzierungsrunden durch, um Geld für den Auf- und Ausbau des Unternehmens zu beschaffen, gilt nicht der Substanzwert für die Veranlagung. Stattdessen geschieht diese auf der Grundlage des Zeichnungspreises, den Investoren bei der letzten Finanzierungsrunde bezahlt haben. Wird der Wert der Firma anhand dieser Riskokapitalspritze ermittelt, kann dieser rasch um den Faktor 50 bis 100 in die Höhe schnellen – und im Gleichschritt die Vermögenssteuer, welche die Gründer zu entrichten haben.

Astronomisch hohe Bewertungen

Steueranwalt Maurus Winzap von der Kanzlei Walder Wyss kritisiert die harte Gangart der Steuerbehörden: «Die Praxis verkennt, dass solche Bewertungen mit viel Fantasie und Zukunftshoffnung zu Stande kommen. Die meisten dieser Unternehmen sind noch Jahre davon entfernt, Gewinne zu erzielen, welche an die Aktionäre ausgeschüttet werden können.» Hinzu komme, dass die Aktien der Gründer kaum auch nur ansatzweise auf Basis dieser Bewertung handelbar seien.

Besonders hart trifft die Steuerpraxis erfolgreiche Startups, welche ausländische Investoren von einer grosszügigen Finanzspritzen überzeugen können. Diese Firmen erreichen gerade bei neuartigen Geschäftsmodellen teilweise astronomisch  hohe Bewertungen – und das, auch wenn noch keine Gewinne fliessen. Winzap nennt ein Startup, dessen Wert nach einer Finanzierungsrunde sprunghaft auf 110 Millionen Franken anstieg. Für seinen 30-Prozent-Anteil muss der Firmengründer, ein ETH-Absolvent, plötzliche jährliche Vermögenssteuern in der Höhe von 220'000 Franken zahlen.

Viele Gründer vor Scherbenhaufen

Reüssieren die Startups am Schluss doch nicht wie geplant – was in acht von zehn Fällen passiert – stehen die Gründer vor einem Scherbenhaufen: «Ihre Aktien sind dann viel weniger oder nichts mehr wert. Zugleich haben sie aus dem eigenen Sack bereits mehrere 100'000 Franken Vermögenssteuern für diese Aktien bezahlt», beklagt Beat Schillig vom Institut für Jungunternehmen.

Gegen die ruppige Steuerpraxis formiert sich nun Widerstand. Vergangene Woche forderten Vertreter der Startup-Branche an einem Hearing der Wirtschaftskommission des Nationalrats, dass der Bund ein Modell entwickelt, das einen Aufschub der Besteuerung bis zum Verkauf des Unternehmens ermöglicht. Nur wenn ein sogenannter «Exit» stattfinde, sollen die Vermögenssteuern auch tatsächlich bezahlt werden müssen.

Steueraufschub abgeblockt

Die  Eidgenössische Steuerverwaltung zeigt kein Gehör für diesen Vorschlag. «Ein Aufschub der Vermögenssteuer würde einen grossen Eingriff in das bestehende System darstellen», unterstreicht Sprecher Patrick Teuscher. Da ein nicht unerheblicher Prozentsatz der Startups ihre Geschäftstätigkeit einstellen dürfte, würden mit dem Steueraufschub auch Steuerausfälle resultieren. Eine Argumentation, die wirtschaftsnahe Politikern auf die Palme bringt. «Mit dieser Haltung werden die Behörden zu Innovationsverhinderern» ärgert sich FDP-Politiker Ruedi Noser. Der Fiskus benachteilige Unternehmer, welche Risiken auf sich nehmen würden. 

40 Prozent der Schweizer Startups hätten rückblickend lieber in einem anderen Land gegründet. Das ergab eine Umfrage des Swiss Ventures Survey. Anfang November fand im Bundeshaus auf Initiative von FDP-Nationalrat Ruedi Noser eine erstes Startup-Hearing statt:

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