Die Wettbwerbskommission (Weko) und Mastercard haben sich auf tiefere Gebühren für Transaktionen in Geschäften in der Schweiz geeinigt. Die Lösung wurde einvernehmlich erzielt. Nicht betroffen ist die laufende Untersuchung der Weko zu den Gebühren von Visa.

Bei Zahlungen mit sogenannten Debitkarten fallen für die Händler Gebühren an, unter anderem die sogenannte «Interchange Fee». Die Wettbewerbskommission (Weko) und der Zahlungsdienstleister Mastercard haben sich nun auf eine Senkung dieser Gebühren geeinigt, wie die Weko am Donnerstag mitteilte.

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Konkret habe man sich auf eine Gebühr von 0,12 Prozent für inländische Präsenzgeschäfte, also etwa Einkäufe vor Ort in einem Laden, geeinigt. Dies bei einer Obergrenze von 30 Rappen ab einem Transaktionsbetrag von 300 Franken, was laut Weko einem durchschnittlichen Satz von 0,1 Prozent entspricht. Die Vereinbarung gilt mindestens bis 2033. Die entsprechende europäische Regelung sieht hingegen einen Satz von 0,2 Prozent vor. 

Für inländische Zahlungen über das Internet und Zahlungen mit mobilen Endgeräten (sogenannter E- und M-Commerce) gilt laut Weko aufgrund früherer Verfahren bis zum 31. Oktober 2025 ein Satz von 0,31 Prozent.

Lösung mit Visa steht noch aus

Während mit Mastercard nun eine Lösung gefunden sei, stehe eine solche mit dem Konkurrenten Visa noch aus, hiess es weiter. Eine entsprechende Untersuchung zu den «Interchange Fees» im Präsenzgeschäft von Visa läuft demnach weiter und wird durch die Einigung mit Mastercard nicht präjudiziert, so die Weko.

Die Swiss Retail Federation, der Verband des Schweizer Detailhandels, zeigt sich erfreut über das erzielte Übereinkommen. Es führe zu einer deutlichen Senkung der Gebühren am physischen Verkaufspunkt. Es gebe aber «noch viel Luft nach oben», heisst es im Communiqué.

Kritische Töne vom Nutzerverband VEZ

Weniger begeistert ist der Verband Elektronischer Zahlungsverkehr, hinter dem unter anderem grosse Händler wie Migros und Coop aber auch Unternehmen wie die SBB stehen. Zwar begrüsst auch dieser die Senkung der Interchange Fee für Bezahlungen an physischen Kassen auf 0,12 Prozent. Damit liege der Satz beinahe bei den 0,1 Prozent, die im Vorfeld vom VEZ gefordet wurden, sagt Verbandsdirektor Severin Pflüger. 

«Blankes Unverständnis» hat Pflüger jedoch für die Tatsache, dass der Online-Handel nicht von diesen tiefen Ansätzen profitieren soll. «Es gibt für den VEZ keine rationale Begrünung dafür, weshalb der Einsatz der gleichen Karte im Internet oder auf dem Smartphone fast dreimal so teurer wie im Laden sein soll», so Pflüger. Der VEZ könne sich darauf keinen Reim machen.