Ein britisches Gericht kam dem Wunsch eines unheilbar kranken 14-jährigen Mädchens nach, dass sein Körper nach dem Tode eingefroren wird - in der vagen Hoffnung, auf spätere Wiederbelebung und Heilung.

Das inzwischen an den Folgen ihrer Krebserkrankung gestorbene Mädchen hatte den High Court angerufen, weil sich die geschiedenen Eltern uneins waren: Die Mutter war für die Kältekonservierung, der Vater anfangs dagegen. Das Gericht kam kurz vor dem Tod des Mädchens Mitte Oktober zu dem Schluss, dass die Mutter über die Konservierung entscheiden solle.

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Hoffnung auf zukünftige Heilung

«Die Mutter ist am besten in der Lage, diese ungewöhnliche und schwierige Lage zu meistern», heisst es in dem am Freitag veröffentlichten Urteil. Die Leiche des Mädchen sei kurz nach dem Tod zur Kältekonservierung in die USA gebracht worden, berichtete BBC.

Der Sender sprach von einer «historischen juristischen Auseinandersetzung». Die Entscheidung durfte erst jetzt öffentlich werden - einen Monat nach dem Tod der 14-Jährigen.

«Ich möchte leben (...), und ich denke, dass es in Zukunft eine Heilung meines Krebses geben wird und sie mich aufwecken werden», appellierte die 14-Jährige nach Angaben des Gerichts in einem Brief. Die als Kryonik bekannte Methode der Kältekonservierung gebe ihr eine Chance zum Weiterleben - «und wenn dies in Hunderten von Jahren ist».

Die Anwältin des Mädchens sagte dem Sender BBC, die 14-Jährige habe den Richter als ihren «Helden» bezeichnet. Es habe sie sehr getröstet zu wissen, dass ihr Wunsch befolgt werden würde.

Der vorsitzende Richter Peter Jackson betonte ausdrücklich, dass es bei dem Urteil im Kern um einen Familienstreit und nicht um eine Entscheidung für oder gegen die Kältekonservierung gehe.

Keine wissenschaftliche Debatte

Der Richter liess offen, «ob die Kryonik-Konservierung wissenschaftlich gültig ist oder nicht». Die Körpertemperatur wird dabei auf minus 130 Grad heruntergefahren. Nach Angaben des Gerichts wird die bereits seit den 60er Jahren bekannte Methode ausschliesslich in den USA und in Russland angewendet.

Die Kosten würden rund 43'000 Euro betragen, was von den Eltern der Mutter aufgebracht worden sei, so das Urteil. Es ist allerdings völlig unberechenbar, ob und wie die Eingefrorenen irgendwann wiederbelebt werden könnten.

(sda/chb)