Jetzt ist das Paket da. Es bedeutet: Schliessung von Discos und Clubs, eine 23-Uhr-Sperrstunde für die Gastronomie. Weiter werden Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen untersagt, ferner Freizeitaktivitäten mit mehr als 15 Teilnehmern.
Vom Tisch ist die heftige Idee, die in den letzten Tagen herumgeisterte: nämlich eine generelle Maskenpflicht sogar im Freien.
Dies einige Eckpunkte des Massnahmenpakets gegen Covid-19. Es wurde von Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga und den Bundesräten Alain Berset und Guy Parmelin in Bern vorgestellt. «Die Massnahmen gelten ab Mitternacht, wir haben nämlich keine Zeit zu verlieren», so Simonetta Sommaruga.
Allerdings setzt die Landesregierung weiterhin auf eine gewisse Erweiterung der Maskenpflicht. Konkret: «Neu muss auch in den Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben eine Maske getragen werden, wie zum Beispiel Läden, Veranstaltungsorte, Restaurants und Bars oder Wochen- und Weihnachtsmärkte», so die Mitteilung. Und weiter: «Eine Maskenpflicht gilt auch in belebten Fussgängerbereichen und überall dort, wo der erforderliche Abstand im öffentlichen Raum nicht eingehalten werden kann.»
«Wir wollen keinen zweiten Lockdown», so die Bundespräsidentin, «darin sind wir uns in der Schweiz einig». Deshalb seien nun diese Massnahmen nötig.
Die Maskenpflicht soll auch am Arbeitsplatz getragen werden – «es sei denn, der Abstand zwischen den Arbeitsplätzen kann eingehalten werden.»
Wie erwartet, ruft der Bundesrat die Arbeitgeber auch dazu auf, wo immer möglich Homeoffice zu ermöglichen.
Zu den zusätzlichen Einschränkungen für Restaurants – abgesehen von der Sperrstunde 23 Uhr – gehört, dass höchstens vier Personen an einem Tisch sitzen dürfen, mit Ausnahme von Familien mit Kindern gehören.
Bei Veranstaltungen im Freundes- und Familienkreis gilt eine Obergrenze von zehn Personen. Nicht einschränken will der Bundesrat das politische Leben: Gemeindeversammlungen und Demonstrationen bleiben weiterhin möglich.
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Offen blieb die Zeitfrage: Einen Endtermin der Massnahmen nannte der Bundesrat nicht – Alain Berset drohte aber damit, dass man schlimmstenfalls noch grössere Schritte gehen müsse. Es bleibe das Ziel, eine Überlastung des Spitalsystems zu verhindern.
Ab nächster Woche – konkret: ab dem 2. November 2020 – werden Antigen-Schnelltests eingesetzt: Dies hat der Bundesrat beschlossen. Die neuen Tests, die unter anderem von Roche, Abbott und Siemens Healtineers hergestellt werden, liefern das Ergebnis schon etwa 15 Minuten nach dem Test.
Sie ermöglichen also eine breitere und schnellere Testung der Bevölkerung. Die Schnelltests sind im Vergleich zu den PCR-Test auch weniger empfindlich. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) sieht daher den Einsatz dieser Schnelltests nur bei denjenigen Personen vor, die als symptomatisch gelten und nicht zu den besonders gefährdeten Personen gehören. Zudem sollte das Auftreten der Symptome weniger als vier Tage her sein.
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Nachdem die Anforderungszahlen für Quarantänen durch die Realität überholt wurden, hat das Bundesamt für Gesundheit die Regeln angepasst. Als heikle Reiseziele gelten nun nur noch Länder – oder Regionen –, wo die so genannte Inzidenz (also die Zahl der Neuinfektionen pro 100'000 Einwohner auf 7 Tage) um 60 grösser ist als in der Schweiz.
Das betrifft derzeit nur noch Andorra, Armenien, Belgien und Tschechien sowie diverse Gebiete in Frankreich.