Der Betrugs-Fall Wirecard hat selbst erfahrene Anleger kalt erwischt. In den vergangenen Wochen wurde offenbar, mit welcher Durchtriebenheit die Verantwortlichen beim Dax-Konzern vorgingen, bis die Seifenblase platzte.

Zurück bleiben Aktionäre, geprellt und um eine beträchtliche Summe ärmer. Das wollen viele nicht auf sich sitzen lassen. In den USA sind bereits zwei Sammelklagen gegen Wirecard hängig. Auch in Deutschland streben mehrere Kanzleien an, die Ansprüche der Anleger durchzusetzen. Drei von ihnen bestätigen gegenüber der «Handelszeitung»: Zu den Klägern gegen Wirecard und Wirtschaftsprüfer EY gehören auch Schweizer Anleger.

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«Sowohl Schweizer Privatanleger als auch institutionelle Investoren und Vermögensverwalter, bei denen einige Kunden die Wirecard-Aktie im Depot hatten, haben sich an uns gewandt», erläutert Maximilian Weiss, Anwalt für Kapitalmarktrecht bei der Kanzlei Tilp in Süddeutschland. Tilp ist die erste deutsche Kanzlei, die Klage eingereicht hat und ein Musterverfahren gegenüber Wirecard und Wirtschaftsprüfer EY anstrebt - eine Art Sammelklage, bei der einer im Namen von vielen auftritt. 

Verstösse gegen US-Aktienrecht

Auch Roman Podhorsky, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Münster, bestätigt: «Ich vertrete bereits mehrere Schweizer Kunden. Es spielt in Hinblick auf die Schadensersatzansprüche keine Rolle, welche Staatsbürgerschaft der Aktionär hat. Letztlich werden nur die Rechte aus der Aktie geltend gemacht.»

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In den Klageschriften in den USA werfen die Anwälte Wirecard und sechs Top-Managern des Unternehmens um Konzernchef Markus Braun wiederholte Verstösse gegen das US-Aktienrecht vor, wie das deutsche Finanzmagazin «Capital» berichtete. Das Unternehmen soll bereits ab 2015 falsche Angaben zur finanziellen Lage des Unternehmens gemacht haben.

Haftbefehl gegen Ex-Chef

Diesen Vorwurf erhebt auch die Staatsanwaltschaft München, die vor wenigen Tagen drei Haftbefehle erlassen hat, unter anderem gegen Ex-Firmenchef Markus Braun. Wirschaftsprüfer EY wird von den US-Klägern beschuldigt, Wirecard nicht nach geltenden Audit-Standards geprüft gehabt zu haben.

Welche Schadenersatzansprüch die Kläger letztendlich geltend machen können, ist sowohl in den USA als auch in Deutschland offen. Wirecard werde wohl die Ansprüche nur im Rahmen der Insolvenzquote bedienen können, so ein mit der Sache Betrauter. Am ehesten müsste Wirtschaftsprüfer EY Schadensersatzansprüche bedienen.