Es musste schnell gehen. In vielen Firmen wurde die Homeoffice-Regelung während des Corona-Lockdowns innert Tagen und Stunden aufgegleist. Immer wieder kam es dabei vor, dass Geräte nicht aus den Büros entfernt werden konnten und Mitarbeitende dadurch gezwungen waren, mit ihren privaten Laptops, Tablets oder Cams einzuspringen.

Der Nebeneffekt: Während der Homeoffice-Tage werden Privatgeräte viel mehr genutzt und laufen oft bis zu zehn Stunden am Tag ununterbrochen. Muss sich der Arbeitgeber an dieser Abnutzung im Rahmen der Berufstätigkeit beteiligen?

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Stefan Mair
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