Als dem Kleinunternehmen ein Bescheid der Eidgenössischen Steuerverwaltung ins Haus flatterte, regte sich der Chef auf. Die Firma sei mehrwertsteuerpflichtig, hiess es in der Verfügung. Das könne nicht sein, schimpfte der Empfänger. Schliesslich produziere man künstlerische Werke. Und die sind von der Steuerpflicht befreit.

Der Mann hatte Glück. Der Briefkopf enthielt den Namen und die Telefonnummer des Steuerbeamten. Er rief ihn an und schilderte ihm das Problem. Darauf ermunterte ihn der Beamte, selber einen Rekurs einzulegen. Und siehe da: Die Firma wurde zwei Jahre später von der Mehrwertsteuerpflicht befreit. 

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BERN, 14.8.2019. Andreas Valda, Redaktor Handelszeigung. Foto: Daniel Rihs / 13 Photo
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