So einfach haben Schweizer Firmen noch nie Staatsgelder erhalten. Es geht um die Kurzarbeitsentschädigung unter dem Covid-19-Regime. Die Firmen müssen im Antrag bloss fünf Felder ausfüllen: Lohnsumme, Mitarbeitendenzahl, Anzahl der kurzarbeitenden Angestellten, Anzahl der Soll-Arbeitsstunden und die Ausfallstunden.

«That’s it», sagt der Chef des Arbeitsamtes eines mittelgrossen Kantons, der mit Namen nicht zitiert sein will: «Wissen Sie, wie wenig das ist?»

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BERN, 14.8.2019. Andreas Valda, Redaktor Handelszeigung. Foto: Daniel Rihs / 13 Photo
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