Das hat der Ständerat mit 35 zu 0 Stimmen respektive 36 zu 0 Stimmen beschlossen. Die Revision des Militärgesetzes und der Armeeorganisation sind damit bereit für die Schlussabstimmung.

Auch die vorberatende Kommission des Ständerates hatte die Annahme der Revision jeweils ohne Gegenstimme empfohlen. Sie sah auch davon ab, in Teilzeit arbeitendes medizinisches Personal, das den Betrieb ziviler medizinischer Einrichtungen wie Spitälern sicherstellt, von der Dienstpflicht zu befreien.

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Ein entsprechender Minderheitsantrag für einen Anstellungsgrad von mindestens 50 Prozent scheiterte am Dienstag auch im Plenum der kleinen Kammer mit 28 zu 11 Stimmen erneut deutlich. Wer sich von der Dienstpflicht befreien will, muss neu also hauptamtlich im zivilen Gesundheitswesen tätig sein, heisst, zu mindestens 80 Prozent.

Umstrittene Dienstbefreiung

Laut Verteidigungsministerin Viola Amherd wird dies künftig zu weniger Dienstbefreiungen führen. Eine Senkung auf 50 Prozent untergrabe den Ausnahmecharakter der Dienstbefreiung. Die Forderung widerspreche auch dem Grundsatz der Wehrgerechtigkeit. Mit der neuen Lösung werde die Durchsetzung der allgemeinen Wehrpflicht besser berücksichtigt.

Zudem habe die Pandemie gezeigt, dass medizinisches Fachpersonal jeweils nur für wenige Tage aufgeboten worden sei zur Schulung anderer Armeeangehöriger. Dies habe für die Spitäler zu einem grossen Mehrwert geführt. Dem zivilen Gesundheitssystem seien damit keine Mitarbeitenden entzogen worden.

Mathias Zopfi (Grüne/GL) argumentierte im Namen der Minderheit vergeblich dafür, näher bei bewährten Regel bleiben. Zudem fehlten Zahlen, um wie viele Personen es tatsächlich gehe. Die Quote für die Hauptberuflichkeit sei sehr hoch angelegt. Viele Fachleute im Gesundheitswesen seien nun einmal Teilzeit angestellt. Man dürfe dem Gesundheitssystem nicht auf Vorrat Personal entziehen.

Rückstand bei der Digitalisierung

Der Schutz vor Cyber-Attacken ist eine sicherheitspolitische Priorität des Bundesrats, wie dem aktuellen Bericht zur Sicherheitspolitik zu entnehmen ist. Heute sei die Schweiz in Sachen Digitalisierung "viel zu wenig weit fortgeschritten".

Der Bundesrat will deshalb die Führungsunterstützungsbasis (FUB) angesichts der aktuellen Bedrohungslage auf Anfang 2024 in ein Cyber-Kommando mit 575 Angehörigen weiterentwickeln. Das Kommando soll künftig die militärischen Schlüsselfähigkeiten in den Bereichen Lagebild, Cyber-Abwehr, IKT-Leistungen, Führungsunterstützung, Kryptologie und elektronische Kriegsführung bereitstellen.

Zur Verbesserung der internen Ausbildung sollen Miliz-Cyber-Spezialistinnen und -Spezialisten künftig auch ein Praktikum bei externen Anbietern machen.

Hilfe für Lauberhorn, Schwingfest und Co.

Die Revision des Militärgesetzes umfasst auch die Schaffung einer Militärluftfahrtbehörde analog zum Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl). Ziel ist die Verbesserung der Betriebssicherheit der Luftwaffe, insbesondere eine bessere Koordination zwischen der Luftwaffe und dem zivilen Flugverkehr bei der Nutzung des gemeinsamen Luftraums.

Schliesslich beinhaltet die Vorlage auch eine Stärkung der Unterstützung von zivilen Anlässen durch die Armee, namentlich der Lauberhorn-Skirennen, des Eidgenössische Schwing- und Älplerfestes oder der Fête des Vignerons. Diese Einsätze müssen keinen direkten Ausbildungsnutzen haben.