Das oberste Gericht des Bundesstaates Washington setzte ein erstinstanzliches Urteil gegen Bayer aus dem Jahr 2021 wieder in Kraft. Das hatte drei Lehrern Schadenersatz in Höhe von umgerechnet insgesamt 160 Millionen Euro zugesprochen.

Wie der Pharma- und Agrarchemiekonzern am Donnerstagabend mitteilte, hält er dieses Urteil des Supreme Courts von Washington für falsch. Weitere Rechtsmittel sollen nun geprüft werden.

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Kläger machen Schäden durch Belastung an Bauprodukten geltend

Konkret geht es in dem Fall um PCB-Belastung in «Bauprodukten» der Schule Sky Valley Education Center, die drei Lehrer für Hirnschädigungen verantwortlich machen. Die Produkte wurden vom US-Konzern Monsanto hergestellt, den Bayer im Jahr 2018 übernommen hatte.

Ein Berufungsgericht hatte im Mai vergangenen Jahres ein Urteil aus dem Jahr 2021 aufgehoben, das ihnen den sehr hohen Schadenersatz zugesprochen hatte. Die Klägerseite hatte sich daraufhin an den Supreme Court des US-Bundesstaats Washington gewandt.

Bayer wollte dann zudem die Frage des Strafschadenersatzes von den obersten Richtern klären lassen. Denn Bayer vertritt die Auffassung, «dass das Produkthaftungsgesetz im Staat Washington keinen Strafschadenersatz zulässt, wie er in diesem und den anderen Fällen zugesprochen wurde».

Die obersten Richter kamen nun aber zu dem Schluss, dass das Recht des Bundesstaates Washington in der ersten Instanz richtig angewendet wurde: «Dementsprechend heben wir das Urteil des Berufungsgerichts teilweise auf und entscheiden, dass eine neue Verhandlung nicht gerechtfertigt ist.»

Teures Erbe

Bereits im August hatte Bayer eine Grundsatzvereinbarung zur Beilegung sämtlicher PCB-Fälle zum Sky Valley Education Center geschlossen - ausgenommen diese bisherigen Urteile zuungunsten des Unternehmens. Die Kosten seien durch Rückstellungen und Verbindlichkeiten abgedeckt, hiess es.

Die PCB-Verfahren sind - wie auch der milliardenschwere Streit rund um angebliche Krebsrisiken des Unkrautvernichters Glyphosat - ein teures Erbe des US-Saatgutkonzerns Monsanto.