So wird nun beispielsweise das Gesetz nicht auch dann zur Anwendung kommen, wenn durch eine Firmenübernahme die Sicherheit oder die Versorgung mit essenziellen Gütern und Dienstleistungen der Schweiz bedroht würde. Das Gesetz soll nur Übernahmen verhindern, welche hierzulande die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährden.

2020 hatten National- und Ständerat dem Bundesrat den Auftrag gegeben, zur Prüfung ausländischer Investitionen ein Gesetz auszuarbeiten. Auslöser dafür war unter anderem die Übernahme des Schweizer Agrochemie-Riesen Syngenta durch den Staatskonzern Chem China.

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Viele befürchten seither, dass China künftig auch sicherheitsrelevante Unternehmen und Infrastrukturen übernehmen könnte. Deshalb wird der Erlass auch «Lex China» genannt.