Die Solothurner Staatsanwaltschaft hatte um die Aufhebung von Michels Immunität ersucht. Gegen den 48-Jährigen war eine Strafanzeige wegen Ehrverletzungsdelikten eingegangen.

Die Immunitätskommission des Nationalrates kam mit 8 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zum Schluss, dieses Gesuch abzulehnen, wie die Parlamentsdienste am Montag mitteilten. Die Immunität des Parlamentariers soll für die Ermittlungen nicht aufgehoben werden.

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Der Anzeigeerstatter behauptete laut Mitteilung, dass er von Michel in Kommentaren zu Posts und Linkedin-Beiträgen zu den EU-Verträgen mehrfach als von einer international renommierten Kapitalanlagegesellschaft bezahlter «Troll» bezeichnet worden sei. Diese Kommentare hätten seinem öffentlichen Ansehen geschadet.

Nun hat die Ständeratskommission zu entscheiden.