Denn die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (Uno) beinhalte neben dem wichtigen Recht auf Schutz auch das Recht auf altersgerechten Zugang zu Information und Bildung sowie das Recht auf Teilhabe an digitalen Angeboten, teilte die eidgenössische Kommission für Kinder und Jugendfragen (EKKJ) am Donnerstag mit.

Die EKKJ plädiert daher dafür, dass gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen klare Regeln und Leitlinien zur Mediennutzung entwickelt werden sollten. Laut der EKKJ sollten alle Beteiligten nicht nur die Risiken im Zusammenhang mit Social Media erkennen und einordnen können, sondern auch deren Vorteile und Möglichkeiten. Zudem spricht sich die EKKJ auch für eine Regulierung grosser Online-Plattformen aus.

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Zuletzt kam die Debatte zu Handy- und Social Media-Verboten in mehreren Kantonen in Gang: Im Kanton Nidwalden etwa sind Mobiltelefone und weitere digitale Geräte seit dem Beginn des Schuljahres 2025/2026 verboten. In Solothurn wiederum darf jede Schule einzeln über ein allfälliges Verbot entscheiden.