In der ganzen Schweiz müssen Tierhalter damit den Auslauf ihres Geflügels auf einen vor Wildvögeln geschützten Bereich zu beschränken, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Freitagabend mitteilte. Ist dies nicht möglich, muss sichergestellt werden, dass die Futter- und Wasserstellen so geschützt sind, dass sie für Wildvögel nicht zugänglich sind.
Weitere Massnahmen zielen unter anderem darauf, Kontakte zwischen den Arten zu vermeiden. Hühner, Enten, Gänse und Laufvögel müssen getrennt gehalten werden. Tierhalterinnen und -halter sollen im Stall Kleider tragen, die sie nur dort verwenden, und den Zutritt zum Stall beschränken.
Die angepasste Verordnung tritt am 25. November 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. März 2026.
