Die Debatte war geprägt vom russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Heute kann die Schweiz lediglich Sanktionen der Uno, der EU oder der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) übernehmen. Gestützt auf das Embargogesetz werden diese durchgesetzt.

Eigenständige Sanktionen könnten sich gemäss dem Beschluss des Nationalrats gegen Personen und Entitäten, etwa Unternehmen, richten. Gründe für eine Verhängung sollen die Verletzung von Menschenrechten oder andere schwere Verstösse gegen internationales Recht sein.

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Abkehr von der bisherigen Politik

Der Entwurf des Bundesrats sah ursprünglich lediglich vor, dass der Bundesrat übernommene Sanktionen auf weitere, davon nicht erfasste Staaten ausweiten können solle, wenn das Interesse des Landes dies erfordere.

Dieses Vorhaben fand im Nationalrat deutliche Unterstützung - ebenso, dass wie vom Ständerat im Juni 2021 beschlossen eine Ausweitung auch auf Personen und Unternehmen möglich sein soll.

Gegen Letzteres wehrte sich Wirtschaftsminister Guy Parmelin in der Nationalratsdebatte nicht - wohl aber gegen die Ermöglichung eigenständiger Sanktionen. Diese wäre eine grundsätzliche Abkehr von der bisherigen Politik, sagte er. Es sei zudem unklar, welche Kriterien für die Verhängung von Strafmassnahmen angewandt werden sollten. Nicht zuletzt drohten lange Rechtsstreitigkeiten.

Der Ständerat hatte eigenständige Sanktionen bei der ersten Beratung des Geschäfts abgelehnt. In der Zwischenzeit haben sich durch den Ukraine-Krieg die Vorzechen allerdings grundsätzlich geändert. Die kleine Kammer muss sich nun nochmals mit der Sache befassen.

(SDA)