Mit 23 zu 19 Stimmen bei 2 Enthaltungen sprach sich eine knappe Mehrheit am Dienstag gegen eine Verfassungsänderung für eine Bundeskompetenz im Bereich der Finanzierung der Behebung von Gebäudeschäden bei Erdbeben aus. Das Geschäft geht nun an den Nationalrat.
Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, mit einer neu geschaffenen Verfassungsbestimmung dem Bund die Kompetenz zu übertragen, finanziell für den Fall eines schweren Erdbebens vorzusorgen. Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden würden in einem solchen Fall dazu verpflichtet, einen Betrag von höchstens 0,7 Prozent des Versicherungswerts ihres Gebäudes einzubringen, um Betroffene zu entschädigen und einen raschen Wiederaufbau zu ermöglichen.
