Dies geht aus einem Entscheid des Gerichts hervor, den die Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag einsehen konnte. Das höchste Gericht Frankreichs wies in einem Urteil vom Dienstag Rechtsmittel der Bank gegen ihre Vorladung vor das Pariser Strafgericht zurück.

Der ehemalige Leiter der internen Revision der UBS in Frankreich sowie eine ehemalige Marketingangestellte - beide wurden inzwischen entlassen - hatten Ende der 2000er Jahre dazu beigetragen, Praktiken des Schweizer Konzerns in dem Land aufzudecken. Die Folge waren Ermittlungen wegen Steuerbetrug.

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2017 hatte ein Untersuchungsrichter angeordnet, dass die UBS wegen des Vorwurfs des Mobbings gegen die beiden Ex-Angestellten vor Gericht erscheinen muss. Er hatte aber die Verfolgung zweier anderer Straftaten ausgeschlossen.

Nach viel verfahrensrechtlichem Hin und Her verwies die Ermittlungskammer des Pariser Berufungsgerichts die Bank Anfang März schliesslich wegen Mobbing, aber auch wegen Behinderung der ordnungsgemässen Arbeit der paritätischen Instanz für Gesundheitsfragen sowie wegen Zeugenbeeinflussung vor Gericht. Dieser Entscheid ist nun endgültig.

Ein Anwalt von UBS Frankreich reagierte nicht auf Anfragen der französischen Nachrichtenagentur AFP.