Insgesamt lagen 36 Prozent der in der Branche festgestellten Löhne unter dem Mindestlohn des Normalarbeitsvertrag (NAV), wie der Kanton Wallis am Mittwoch in einem Communiqué mitteilte. Auch wenn der Normalarbeitsvertrag nicht rechtsverbindlich sei, könne dies eine Situation missbräuchlicher und wiederholter Unterbietung darstellen.

Der Kanton Wallis will nun handeln und ein Schlichtungsverfahren einleiten. Diejenigen Unternehmen, bei denen eine Unterbietung festgestellt wird, werden aufgefordert, ihre Löhne an die Branchenstandards anzupassen.

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Die festgestellten Abweichungen seien nicht tolerierbar und der Sektor müsse sich bemühen, die Situation zu korrigieren, heisst es weiter. Die Bergbahnen als Rückgrat des Walliser Tourismus müssten ihre soziale Verantwortung in vorbildlicher Weise wahrnehmen.

Der Kanton fordert die Sozialpartner auf, sich im Rahmen der laufenden Verhandlungen auf einen neuen NAV zu einigen, der für alle Seiten eine vorteilhafte Lösung bringt. Zudem erwägt die tripartite Kommission und der Staat Wallis, Mindestlöhne in der Branche für verbindlich zu erklären.

Die Kontrolle hatte die kantonale tripartite Kommission vergangenen Sommer in Auftrag gegeben. Durchgeführt wurde diese von der Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse.