Am Freitag Vormittag wird der Bundesrat Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Coronavirusepidemie beschliessen. Am Nachmittag wird er darüber informieren. Zur Diskussion stehen mehrere Milliarden Franken – dringliche Kredite für hochverschuldete KMU als Folge des Corona-Stillstands. Diskutiert wird auch eine aussergesetzliche Ausweitung der Bestimmungen zur Kurzarbeitsentschädigung, etwa für Selbstständige.

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Für solche Notstützungsmassnahmen aus dem Bundeshaushalt benötigt die Regierung die Zustimmung einer Abordnung des Parlaments. Zuständig ist die sechsköpfige Finanzdelegation (Findel). Sie besteht aus 3 National- und 3 Ständeräten, die vier Parteien vertreten. Ihr Präsident ist der Zuger CVP-Ständerat Peter Hegglin.

Soviel Zeit muss sein

Hegglin präzisierte am Mittwochabend gegenüber der «Handelszeitung» das zeitliche Vorgehen. «Wir erwarten, dass der Bundesrat uns unmittelbar nach seiner Sitzung seine Anträge überweist», sagte Hegglin. Die Delegation wolle sich «dann genügend Zeit nehmen, um die beantragten dringlichen Kredite sorgfältig beurteilen zu können, «auch am Wochenende», betont der Präsident. Diese Zeit müsse sein. Schliesslich habe auch der Bundesrat sich die nötige Zeit dafür genommen.

Die Findel werde sich physisch treffen. Mit einer Onlinekonferenz gehe dies nicht. Voraussichtlich «Anfang Woche» will Hegglin über die Beschlüsse der Delegation informieren.

Kann das Minigremium externe Experten beiziehen? Nein, meint Hegglin. «Uns unterstützt das Kommissionssekretariat und bei Fragen die involvierten Ämter. Für Konsultationen ausserhalb dieses Rahmens steht der Kommission keine Zeit zur Verfügung.»

Aufteilung der Materie

Unter absolutem Zugzwang stehe die Finanzdelegation aber nicht. «Es ist möglich, dass der Bundesrat oder wir nur Teile der Massnahmen sofort genehmigen – und über weitere Massnahmen erst später, sobald Klarheit herrscht.»

Dies ist derzeit der einzige Weg, wie das Parlament Einfluss auf den Bundesrat und seinen Kurs in der Coronakrise nehmen kann. Die Regierung entscheidet auf Basis des Artikels 185 der Bundesverfassung, der sie ermächtigt, mittels Notverordnungen zu regieren ein bisschen wie US-Präsident Donald Trump mit seinen Executive Orders.

BERN, 14.8.2019. Andreas Valda, Redaktor Handelszeigung. Foto: Daniel Rihs / 13 Photo
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