Warum ein Einkommen versteuern, das ich nie erhalten habe? Diese Frage stellen sich seit Jahrzehnten Leute, die eine Wohnung oder ein Haus gekauft haben. Sie erhalten jährlich von der Steuerverwaltung einen Brief, worin steht, wie hoch der Eigenmietwert ihres Eigenheims ist. Zum Beispiel 21’000 Franken für eine Dreizimmerwohnung in der Stadt Zürich, die auf dem Mietmarkt 2500 Franken kosten würde. Diesen Betrag müssen sie zusätzlich zum Einkommen versteuern, ohne ihn physisch erhalten zu haben.

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Das kann Pensionierte mit knappen Mitteln in die Bredouille bringen. Im hypothetischen Fall einer alleinstehenden Witwe, die als Wohnungsbesitzerin in der Stadt Zürich versteuert, würde dies so aussehen: Wäre sie Mieterin und würde sie mit der AHV und der Pensionskasse monatlich 4200 Franken einnehmen, müsste sie monatlich 425 Franken Steuern bezahlen. Doch weil sie als Besitzerin der erwähnten Dreizimmerwohnung den Eigenmietwert zu versteuern hat, zahlt sie fast das Doppelte, nämlich 760 Franken. Sie hat weniger als eine gleich situierte Mieterin und fällt unter das betreibungsrechtliche Existenzminimum. Ist das gerecht?