Die Freude unter den Schweizer Wirtschaftsführern war gross. Endlich werde die grenzüberschreitende Bürokratie abgebaut, so der Tenor unter Politikern und Firmenchefs. Ob Maschinen, Bauprodukte, Spielzeuge, Medizinalgüter, Schutzkleidung, Baumaschinen oder Sprengstoffe: Die EU und die Schweiz anerkennen gegenseitig die Zulassung für Industrieprodukte. Eine allein genügt, egal ob in der Schweiz oder in einem EU-Land ausgestellt.

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Das war 2002, als die sieben Bilateralen Verträge I in Kraft traten – und dabei eben auch das Abkommen über den gegenseitigen Abbau von Handelshemmnissen.

BERN, 14.8.2019. Andreas Valda, Redaktor Handelszeigung. Foto: Daniel Rihs / 13 Photo
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