Verrechnungssteuer: Positive Rechnung in etwa fünf Jahren

Die Reform der Verrechnungssteuer ist für Laien sperrig, aber hochrelevant. Denn die geplante Systemänderung dürfte dem Bund temporäre Mindereinnahmen in dreistelliger Millionenhöhe bescheren, was angesichts der Finanzlast im Zuge der Corona-Krise noch zu reden geben dürfte. Etwa fünf Jahre nach der geplanten Reform könnte sie für den Bund selbstfinanzierend werden. Allerdings unter der Voraussetzung, dass sich die Prognosen des Finanzdepartements zu den sich ergebenden positiven Effekten bewahrheiten: zum einen, indem das neue Steuer-Setup Sicherungslücken schliesst und auf Zinserträgen für ausländische Schuldpapiere greift. Allerdings ist unklar, wie gewichtig die nicht deklarierten Auslandobligationen von Schweizer Anlegern wirklich sind. Zum anderen soll die Reform der Verrechnungssteuer dazu führen, dass mehr Konzerne inländische Schuldpapiere emittieren und ihr Cash-Pooling vermehrt aus der Schweiz heraus betreiben. Darüber hinaus erwartet der Bund, dass das hiesige Anlagegeschäft etwas belebt werden könnte, weil zusätzlich zur Steuerreform die Umsatzabgabe auf inländische Obligationen abgeschafft werden soll.

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Bislang sind in der Schweiz emittierte Schuldpapiere nämlich wenig attraktiv. Auf den Zinserträgen fallen zu Sicherungszwecken 35 Prozent Verrechnungssteuer an. Deren Rückerstattung ist für Anleger aufwendig und bindet zeitweilig Liquidität: Als Konsequenz begeben Schweizer Konzerne ihre Obligationen im Ausland, wodurch dem hiesigen Fiskus Steuersubstrat verlustig geht. Denn auf ausländischen Schuldpapieren greift die bisherige Verrechnungssteuer nicht, da sie direkt beim Schuldner durch die Steuerbehörde erhoben wird. Das neue Regime sieht nun eine Zahlstelle vor: in der Regel die Bank des Anlegers respektive Gläubigers. Sie führt neu – unter Wahrung des Bankgeheimnisses – die Verrechnungssteuer ab. Weil ein automatischer Informationsaustausch im Inland ein politisches No-Go ist, blüht den Banken damit mehr administrativer Aufwand als vor der Reform.