Der Basler Graffiti-Artist Adrian Falkner, bekannt unter dem Künstlernamen «Smash 137», hat den US-Autokonzern General Motors (GM) verklagt. Der amerikanische Autobauer habe ohne Zustimmung eines seiner Werke zu Werbezwecken missbraucht, heisst es in einer Klage vor einem kalifornischen Gericht. Falkner verlangt finanzielle Genugtuung.

Das erste Graffito sprühte «Smash 137» im Alter von zwölf Jahren in einer Nacht-und-Nebel-Aktion. Mittlerweile ist der Künstler fast 40 Jahre alt. Seit 2012 gibt er sich mit seinem bürgerlichen Namen zu erkennen.

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Die «Schweizer Illustrierte» bezeichnete ihn unlängst als «erfolgreichsten Graffiti-Künstler der Schweiz». Seine Werke kosten mehrere tausend Franken. Falkner ist längst in Museen und Galerien angekommen. Er feierte Erfolge in Paris, Genf, Köln und der US-Autostadt Detroit.

Beliebt auf Tripadvisor

Im Fokus des Rechtstreits mit GM steht eines seiner Werke in Detroit. Im Rahmen eines Graffiti-Kunstprojekts besprühte Falkner 2014 eine Wand auf dem Dach einer Parkgarage. Das 10-stöckige Gebäude ist bekannt unter dem Namen «The Z» und gilt als Touristenattraktion. Auf der Reise-Website Tripadvisor schwärmen Besucher vom Parkhaus. Es rangiert im vorderen Drittel der beliebtesten Ausflugsziele in Detroit.

Der Autokonzern General Motors wollte sich die Beliebtheit und die Hip-Hop-Ästhetik des Ortes zunutze machen, um den Absatz des 2016 lancierten Cadillac XT5 anzukurbeln. GM kreierte eine Kampagne mit dem Namen «The Art of the Drive». Sie wurde auf Facebook, Instagram und Twitter gespielt und erreichte mehr als sechs Millionen Personen.

Werbung ohne Einwilligung

Herzstück der Kampagne war ein Bild eines Cadillacs, der auf dem Dach des kunstvoll verzierten Parkhauses parkiert ist (siehe Bild oben). Das Auto – ganz in schwarz – ist am linken unteren Bildrand platziert. Der Eyecatcher ist das Graffito von Falkner. Das Kunstwerk des Schweizers nimmt etwa zwei Drittel des Bildes ein.

Das Problem: Falkner hat dem Konzern nie die Einwilligung zur Verwendung seiner Kunst gegeben. Er wirft dem Autobauer vor, seine Kunst «ausgebeutet» und seinen Ruf beschädigt zu haben. Die Klage wurde am 22. Januar eingereicht. Das Papier liegt der «Handelszeitung» vor.

Schadenersatz gefordert

Falkner fordert Schadensersatz. General Motors habe die Kunst des Schweizers dazu benutzt, ein junges, urbanes und cooles Image zu kreieren, heisst es. Ausserdem hätte es dazu gedient, den Absatz des 314 PS starken Boliden zu beflügeln. Denn die Werbung lief nicht nur im Netz. Die Kampagne wurde auch von autorisierten Cadillac-Händlern weiterverbreitet.

Die Höhe des geforderten Schadenersatzes lässt Falkner offen. Er fordert Details zu den Profiten, die General Motors als Folge der Werbung erzielt habe. In der Klage heisst es mit Verweis auf öffentlich einsehbare Quellen, der Autokonzern habe in der Zeit, als die Kampagne lief, alleine in den USA 13’000 Cadillac XT5 verkauft. Das entspreche ungefähr einem Umsatz von einer halben Milliarde Dollar, so die Klage.