Der Vertrag des Bundes mit der UBS für eine Verlustgarantie im Zusammenhang mit der Notrettung der CS steht. Die Garantie wird auf 9 Milliarden Franken begrenzt, die ersten 5 Milliarden Verlust trägt die UBS.

Sollten die Verluste den kumulierten Betrag von 14 Milliarden Franken übersteigen, muss die UBS wohl zahlen. Genauer gesagt sollen dann neue Verhandlungen aufgenommen werden – aber jede weitere Bundesgarantie bedarf der Zustimmung des Parlaments, wo die Lust auf weitere Staatshilfen begrenzt ist.

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Das Portfolio ist 40 Milliarden schwer

Das gesamte Portfolio, für das der Staat die Garantie spricht, ist dem Vernehmen nach 40 Milliarden Franken schwer.

Die Eckpunkte der Vereinbarung waren bekannt, neu ist die Information, dass die UBS für die Staatsgarantie zahlen muss. Diese Kosten setzen sich aus drei Teilen zusammen: Erstens wird eine Vertragsabschlussgebühr fällig in der Höhe von 40 Millionen Franken. Hinzu kommt eine jährliche Aufrechterhaltungsgebühr von 0,4 Prozent auf die Garantiesumme von 9 Milliarden, das entspricht 36 Millionen Franken pro Jahr. Diese Jahresgebühr dient dazu, die Beratungskosten des Bundes zu decken, schreibt das Finanzdepartement.

Die dritte Kostenkomponente ist eine Risikoprämie: Je höher die Verluste aus der Abwicklung des Portfolios ausfallen, umso höher wird diese Gebühr. Diese Risikoprämie beträgt zwischen 0 und 4 Prozent auf die Garantiesumme von 9 Milliarden Franken in Abhängigkeit der bereits realisierten und noch zu erwartenden Verluste. Sprich, diese Gebühr kann auf bis zu 360 Millionen Franken steigen. 

Keine Gewinne für den Staat

Am Swiss Economic Forum verteidigte UBS-Chef Sergio Ermotti die Staatsgarantie. Zu Beginn der Fusion sei es nicht möglich gewesen, die Risiken vollständig zu bewerten, daher sei diese Abschirmung nötig. 

Neu ist auch die Information, ab wann die Garantie zu laufen beginnt: Denn bevor der Bund ins Risiko geht, bucht die UBS das Abwicklungsportfolio von der Credit Suisse in die neue Eröffnungsbilanz der UBS. Bei dieser Umbuchung würden bereits erste Abschreibungen vorgenommen werden, ist zu hören. Das senkt nochmals das Risiko des Staates, dass die Garantie genutzt werden muss. 

Sollte bei der Abwicklung des Portfolios dagegen ein Gewinn anfallen, sieht der Staat davon nichts. 

Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung über den Vertragsabschluss informiert. Unterzeichnet wurde der Vertrag am Freitag vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) und der UBS.

Der Bund hat umfassende Informations- und Prüfungsrechte

Für die Bundesgarantie gibt es strenge Voraussetzungen, wie das EFD schreibt. Die UBS sei verpflichtet, die Vermögenswerte so zu verwalten, dass Verluste minimiert und Verwertungserlöse maximiert würden. Der Bund hat umfassende Informations- und Prüfungsrechte. Und die Bank muss den Hauptsitz in der Schweiz behalten.

Die UBS ist zudem verpflichtet, eine separate Organisationseinheit zu schaffen und einen Aufsichtsausschuss einzurichten, um dem Bund quartalsweise Bericht zu erstatten. Oberstes Ziel sei, die finanziellen und juristischen Risiken für den Bund respektive die Steuerzahlenden möglichst klein zu halten.

Die UBS will die CS am 12. Juni übernehmen, also am Montag, wie sie Anfang Woche bekannt gab.

Auch wenn die CS noch nicht im Besitz der UBS ist, konnten sich die Experten und Expertinnen der Bank in den vergangenen Wochen in speziell eingerichteten Datenräumen bereits ein genaueres Bild vom Risikoportfolio machen. Laut Kennern der Materie seien die betreffenden Wertpapiere keinesfalls als «toxisch» zu beurteilen, das Portfolio enthalte einen breiten Mix an Papieren. Aber einige Derivatepositionen hätten eine Laufzeit von mehreren Jahrzehnten und seien entsprechend schwer zu bewerten. Die meisten Papiere hätten aber eine kürzere Laufzeit, was die Bewertung erleichtere.  

Der Anleihestreit blieb bei den Verhandlungen aussen vor 

Zuständig für den bilanzschonenden Abbau des 40-Milliarden-Portfolios ist die UBS-Bankerin Beatriz Martin Jimenez, die auch Einsitz in der Konzernleitung hat. Die Spanierin war zuvor Group Treasurer. 

Neben der Abwicklung des Portfolios gibt es im Zuge der Übernahme noch andere potenziell teure Risiken, wie zum Beispiel den Streit, ob die von der Finma angeordnete Abschreibung von verlustabsorbierenden Anleihen über 16 Milliarden Franken rechtens war. 

Insider bestätigen, dass dieses Risiko kein Thema bei den Verhandlungen mit dem Bund waren, obwohl Finanzpolitikerinnen und -politiker dies gefordert hatten. Die UBS selbst hält das Risiko für die Bank für begrenzt, da der Staat die Abschreibung angeordnet habe. 

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(Mit Agenturmaterial)

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