Der Vincenz-Prozess könnte auch für die früheren Verwaltungsräte von Raiffeisen Schweiz, allen voran Ex-Präsident Johannes Rüegg-Stürm, gefährlich werden. Denn in der 1200-Seiten starken Urteilsbegründung spart das Bezirksgericht nicht mit Kritik an der alten Raiffeisen-Führung: Die Kontrollen waren zu lasch. Das könnte Regressforderungen nach sich ziehen.

Raiffeisen Schweiz schliesst solche nicht aus. «Raiffeisen Schweiz analysiert die schriftliche Urteilsbegründung und wird das weitere Vorgehen festlegen», teilt die Bank auf Anfrage mit. Die Mitgliedsbanken der genossenschaftlichen Gruppe haben sich diese Option offengehalten und den alten Verwaltungsräten die Décharge verweigert. 

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Holger Alich
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