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Unternehmen

Gazprombank (Schweiz) AG

Über das Unternehmen

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Branche

Betreiben von Banken und Kreditinstituten

Firmensitz

Zürich

Rechtsform

Aktiengesellschaft

Zweck der Gesellschaft ist der Betrieb einer Bank. Ihre Geschäftstätigkeit umfasst alle Arten von Bank-, Finanz-, Beratungs-, Dienstleistungs- und Handelsgeschäften einer Bank im In- und Ausland, insbesondere: 1. die Anlage und Ausleihung von Geldern, insbesondere Gewährung von Krediten, festen Vorschüssen und Darlehen aller Art mit und ohne Deckung; 2. der Erwerb für eigene Rechnung und zum Diskont, sowie das Inkasso von Wechseln und ähnlichen Papieren (Geldmarktpapiere), als auch die Ausgabe und das Inkasso von Schecks; 3. das Leisten von Garantien und Bürgschaften zu Gunsten Dritter; 4. die Entgegennahme von Geldern in allen banküblichen Formen, jedoch unter Ausschluss von Spareinlagen; 5. die Abwicklung des Zahlungsverkehrs sowie von Akkreditiven; 6. der Kauf und Verkauf von Devisen, ausländischen Banknoten, Edelmetallen sowie damit verwandte Geschäfte für eigene und fremde Rechnung; 7. die Emission von Wertpapieren aller Art für Rechnung Dritter; 8. der Kauf und Verkauf von Wertpapieren und Wertrechten aller Art sowie Börsengeschäfte für eigene und fremde Rechnung; 9. die Vermögensverwaltung, Verwaltung und Aufbewahrung von Wertpapieren und anderen Werten; 10. die Besorgung und Durchführung von Treuhandaufträgen und -geschäften, Willensvollstreckung und Erbschaftsliquidationen; 11. sämtliche Transaktionen im Zusammenhang mit virtuellen Vermögenswerten (einschliesslich der Verwahrung, dem Kauf und Verkauf von virtuellen Vermögenswerten) für eigene und fremde Rechnung. Die Gesellschaft kann Liegenschaften und Grundstücke im In- und Ausland erwerben, halten, belasten und veräussern. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Vertretungen errichten sowie Banken, Finanzgesellschaften und andere Unternehmen aller Art gründen oder sich an solchen beteiligen. Die Gesellschaft kann alle kommerziellen Tätigkeiten ausüben, welche direkt oder indirekt mit dem Zweck der Gesellschaft im Zusammenhang stehen, und alle Massnahmen ergreifen, die den Gesellschaftszweck angemessen zu fördern scheinen oder mit diesem im Zusammenhang stehen.