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SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft
Unternehmen
SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie GenossenschaftÜber das Unternehmen
Die Genossenschaft bezweckt die Durchführung von und die Beteiligung an gemeinnützigen oder wohltätigen Lotterien im Sinne von Art. 3 des Bundesgesetzes betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten vom 8. Juni 1923. Die Genossenschaft kann auch im Sinne des Bundesgesetzes über Spielbanken selbst Spielbanken betreiben, solche durch Dritte betreiben lassen oder sich an solchen beteiligen sowie Geldspiele anderer Art durchführen. Die gemeinnützige Zweckbindung gilt für alle Geldspiele.
Jobs
576 | Offene Stellen Politik und Verwaltung |
LöhneDurchschnittslöhne
Politik und Verwaltung branchenweit
6569CHF
34 | % höher als die Branche mit der niedrigsten Löhnen |
3 | % niedriger als die Branche mit der höchsten Löhnen |
In typischen Berufen Politik und Verwaltung