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Unternehmen

SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft

Über das Unternehmen

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Branche

Betreibung von Spiel-, Wett- und Lotteriewesen

Firmensitz

Basel

Rechtsform

Genossenschaft

Die Genossenschaft bezweckt die Durchführung von Lotterien und Sportwetten im Sinne von Art. 3 des Bundesgesetzes über Geldspiele vom 29. September 2017 (BGS) und die Verwendung der Reingewinne für gemeinnützige Zwecke nach Massgabe der IKV 2020. Die Genossenschaft kann auch Geldspiele anderer Art im Sinne des BGS veranstalten. Auf entsprechende Anfrage kann sie auch im Fürstentum Liechtenstein Geldspiele durchführen.