Unternehmerinnen und Unternehmer wissen um ihre Verantwortung. Sie spüren den Druck. Sie spüren Erwartungen. So vieles hängt von Ihnen ab. 

Auch die Frage nach der Organisation der beruflichen Vorsorge (BVG) in ihrem Unternehmen. Alle AHV-pflichtigen Mitarbeitenden müssen in einer Pensionskasse abgesichert werden. Sie müssen gegen die Risiken Alter, Tod und Invalidität versichert sein, das ist eine gesetzliche Vorgabe – und damit eine unternehmerische Verantwortung. Doch wie kann eine berufliche Vorsorge implementiert werden, die vorteilhaft für die Mitarbeitenden und attraktiv für das Unternehmen ist?

BVG-Lösung kann unternehmerischen Mehrwert schaffen

Der Gesetzgeber legt die Mindestleistungen fest. Unternehmen haben aber die Möglichkeit, diese Leistungen zu erhöhen. Denn eine ausgebaute BVG-Lösung ist ein wesentlicher Bestandteil guter Arbeitsbedingungen und schafft einen Mehrwert für die Mitarbeitenden und deren Familienangehörige. So können Unternehmen sich als attraktiver Arbeitgeber profilieren und bei der Rekrutierung neuer und bei der Bindung bestehender Mitarbeitender punkten. 

Bei der Erarbeitung des Vorsorgeplans müssen Unternehmerinnen und Unternehmer beachten, in welcher Unternehmensphase ihre Firma steckt. In der Frühphase, als Start-up und Jungunternehmen, wird eher eine kostengünstige Vorsorgelösung sinnvoll sein. Als etabliertes Unternehmen kann die Absicherung dann substanziell verbessert werden. Auch die Zusammenstellung der Belegschaft und deren Profil sind wichtige Indikatoren bei der Wahl der Vorsorgesystematik. Braucht es im Unternehmen eine differenzierte BVG-Lösung, die zwischen Mitarbeitenden und Kader unterscheidet, oder eine Lösung, die Vollzeit- und Teilzeitpensen berücksichtigt?

Pax bietet massgeschneiderte Lösungen

Im Idealfall bemühen sich Unternehmen um eine massgeschneiderte Lösung. Eine massgeschneiderte Lösung, wie sie Pax individuell für alle Unternehmensgrössen, ob Start-up, KMU oder Grossunternehmen, anbieten kann. Gemeinsam mit dem Unternehmen definiert Pax genau die Vorsorgelösung, die am besten auf die unternehmenseigenen Bedürfnisse und auf alle Personengruppen im Unternehmen abgestimmt ist. Eine massgeschneiderte Lösung passt sich laufend der Unternehmensentwicklung und den Personengruppen an – und ist so in jedem Moment optimal ausgestaltet.

Zeitsparend und unkompliziert

Pax bekennt sich zum Vollversicherungsmodell, denn diese Lösung bietet Firmenkunden umfassenden Schutz, Planungssicherheit und weitreichende Garantien – bei minimalem administrativem Aufwand. Pax übernimmt als Vollversicherer nicht nur die Risiken Alter, Invalidität und Tod, sondern trägt auch das Anlagerisiko. Dadurch sind die Vorsorgeleistungen immer zu 100 Prozent abgedeckt. Firmen erhalten durch diese umfassenden Garantien Sicherheit und Schutz auf lange Sicht und können so auf Stabilität in der beruflichen Vorsorge bauen. Da Pax alle Risiken trägt, kommt es zu keiner Unterdeckung und die angeschlossenen Firmen müssen niemals Sanierungsmassnahmen finanzieren. 

Langfristig und nachhaltig

Darüber hinaus ist die Anlagestrategie von Pax konsequent auf Langfristigkeit, Nachhaltigkeit und Solvenz ausgerichtet. Die Kosten für die Vermögensverwaltung werden nicht mit der Rendite verrechnet. Pax weist die Spar-, Risiko- und Kostenbeiträge separat und transparent aus. Und durch das Bekenntnis zur Vollversicherung nimmt Pax auch eine gesellschaftspolitische und volkswirtschaftliche Verantwortung wahr, was ebenfalls im Sinne ihrer genossenschaftlichen Werte ist.
 

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So wechseln Sie als Unternehmen Ihren BVG-Partner

Prüfen Sie einen Wechsel des BVG-Partners für Ihr Unternehmen? Verträge mit einer Pensionskasse haben üblicherweise eine Laufzeit von drei bis fünf Jahren. Nach Ablauf der Vertragsdauer verlängert sich die Laufzeit automatisch um jeweils ein Jahr, falls Sie nicht rechtzeitig kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt im Normalfall sechs Monate, ein Wechsel ist jeweils auf Ende Jahr möglich. Die Mitarbeitenden müssen bei der Wahl des neuen BVG-Partners in den Entscheidungsprozess miteinbezogen werden. Ein Wechsel der Vorsorgeeinrichtung braucht die ausdrückliche Zustimmung der Mehrheit des Personals oder der Arbeitnehmervertretung.