Für Unternehmer ist die Übertragung von Vermögen aus dem Unternehmen in ihr Privatvermögen ein komplexes Thema. Sie verfügen dabei über verschiedene Möglichkeiten wie Lohn, BVG und Dividende um Gewinne des Unternehmens steueroptimal in das Privatvermögen zu überführen.

Yusuf Savmaz, eidg. dipl. Steuerexperte, Head of Switzerland Domestic, Wealth Management, BNP Paribas (Suisse) SA
Sylvain Pichard, Head of Wealth Planning Solutions Switzerland, Wealth Management, BNP Paribas (Suisse) SA

Unternehmer, die operativ erwirtschaftete Gewinne nicht rentabel in weitere Projekte investieren können, und in deren Situation eine Schuldrückführung nicht zweckmässig ist, sollten nach dem Shareholder-Value-Ansatz die freien Mittel an die Aktionäre ausschütten. Dabei stellen sich einige grundsätzliche Fragen: 

  • Verfügt der Unternehmer über eine Anlagestrategie für die Mittel, welche ihm ins Privatvermögen zufliessen? 
  • Gibt es im BVG Überobligatorium bereits eine 1e-Lösung, die eine Bezugsstrategie in die gebundene Vorsorge erlaubt?
  • Bestehen Kapitaleinlagereserven zur steuerneutralen Ausschüttung an natürliche Personen, die ihre Aktien im Privatvermögen halten?
  • Sind Aktienrückkäufe zur strategischen Verwendung oder für Mitarbeiterpläne vorgesehen?

Sind diese Fragen im engen Austausch mit Experten geklärt, gilt es die Art und Weise des steueroptimierten Mittelbezugs zu planen. Die Planung sollte neben steuerlichen Aspekten auch die individuelle Vermögenssituation, die finanziellen Ziele und die Gesamtstrategie des Unternehmers - beispielsweise hinsichtlich Nachfolge - berücksichtigen. 

Einem Unternehmer stehen verschiedene Varianten des Mittelbezugs zur Verfügung. Unter anderem liegt die steuerliche Optimierung von Lohn/BVG auf Grund der Teilbesteuerung von Dividenden nahe. Da diese aus den bereits besteuerten Unternehmensgewinnen stammen, und sofern die Beteiligungsquote am Unternehmen 10% des Aktienkapitals übersteigt, werden die Dividenden teilbesteuert, um einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung des selben Steuersubstrats entgegenzuwirken.
  
Erhöht jedoch eine Gesellschaft den Lohn des Unternehmers zwischen CHF 132'300 und CHF 882'000, entsteht die Möglichkeit einer 1e-Vorsorgelösung. In dieser steuerlich attraktiven Variante erfolgt der Mittelbezug über den Aufbau von gebundenem Vorsorgekapital. Unternehmer in 1e-Plänen bestimmen selbst, wie ihr Vorsorgeguthaben investiert wird. Die Anlagestrategie kann im Rahmen von maximal zehn vorgegebenen Strategien und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gemäss den persönlichen Präferenzen ausgewählt und auf das individuelle Risikoprofil und den eigenen Anlagehorizont abgestimmt werden.

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Quelle: ZVG

Die Diversifikation des liquiden und illiquiden Vermögens wird in der Praxis häufig vernachlässigt

Für den Versicherten entstehen durch die Gehaltserhöhung Beitragslücken in der beruflichen Vorsorge, welche durch steuermindernde Einkäufe weitere einkommenssteuerliche Optimierungsmöglichkeiten eröffnen. Mit einer Gehaltsanpassung erhöhen sich ebenfalls die geschäftsmässig begründeten Aufwände (Lohn/Arbeitgeberbeiträge) in der Gesellschaft, was zugleich zur Reduktion der Unternehmenssteuern, des Ertragswerts und somit zur Verminderung der Vermögenssteuern des Privatvermögens des Eigentümers führt. Auch die Diversifikation des liquiden und illiquiden Vermögens ist dabei eine wichtige Grundregel bei der Vermögensstrukturierung. Obwohl jeder Unternehmer die Regel kennt, wird sie in der Praxis häufig vernachlässigt. 

Die Anlagen in der beruflichen Vorsorge befinden sich im steuerfreien Raum und es fallen keine Einkommens- und Vermögenssteuern an. Steuerfolgen sind nur beim Bezug des Kapitals aus der Vorsorgeeinrichtung einmalig und vom übrigen Einkommen getrennt zu erwarten. Jeder Versicherte erhält beim Austritt seine angesparten Mittel. Daher kann es bei 1e- Vorsorgelösungen zu keinen Umverteilungen zwischen Aktiv-Versicherten und Rentnern kommen.